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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Wohin zielt die Bundesregierung mit dem Wechsel der juristischen Begrifflichkeiten von „erheblicher“ zu „ernster“ Schaden und wie definiert sie „ernst“?

„Welches ganz konkrete Ziel verfolgt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetz (DS 19/10899)in Artikel 1 Nr. 2 mit dem Wechsel der juristischen Begrifflichkeiten von „erheblicher“ zu „ernster“ Schaden und wie definiert sie „ernst“?“

Hier die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 10/245.