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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Schäferinnen und Schäfer sollten bei der Agrardieselsteuerrückerstattung genauso behandelt werden wie die Imkerei. Auch die Schäferei braucht eine solche Ausnahmeregelung“, fordert Dr. Kirsten Tackmann. Die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion hatte die Bundesregierung in einer Anfrage nach einer entsprechenden Änderung im Energiesteuergesetz gefragt. Dies lehnt die Bundesregierung in ihrer Antwort an die Abgeordnete ab. Sie schiebt Schwierigkeiten bei der Steueraufsicht und eine erhebliche Rechtsunsicherheit vor.

Tackmann weiter:

„Die Schafhaltung ist wichtig. Die Tiere pflegen unsere Kulturlandschaft und schützen unsere Deiche. Doch viele Schäferinnen und Schäfer müssen jeden Cent zwei Mal umdrehen. Die Bundesregierung verkennt diese Situation der Schäferinnen und Schäfer. Eine Extra-Regelung beim Agrardiesel – ähnlich wie in der Imkerei – lehnt sie ab. Alle Imker-Autos sind in die Agrardieselsteuerrückerstattung einbezogen. Doch eine solche Ausnahmeregelung auch für Schäfereien ist nicht gewollt. Stattdessen fordert die Bundesregierung, dass Schäferinnen und Schäfer gefälligst Traktoren nutzen sollen. Doch viele Schäfereien haben solche landwirtschaftlichen Maschinen nicht, sondern nutzen Geländewagen. Gerade bei den weit entfernten Strecken zu den Schafherden ist eine Fahrt im PKW auch viel sinnvoller. Doch die sind nicht steuerlich begünstigt. Diese Ungleichbehandlung ist für mich nicht nachvollziehbar.“

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier.