2. Welche konkreten Konsequenzen erwartet die Bundesregierung bezüglich der im Legislativvorschlag der EU-Kommission zur zukünftigen Gemeinsamen EU – Agrarpolitik vorgesehenen Kappung der Direktzahlungen (ab 100.000 Euro) mit und ohne Berücksichtigung der Arbeitslosen, für Landwirtschaftsbetriebe – bitte nach Bundesländern getrennt auflisten.
3. Welche Vorschläge wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit den Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2020 einbringen um zu erreichen, dass die Agrarfördermittel die ortsansässigen Landwirtschaftsbetriebe unterstützen statt z. B. landwirtschaftsfremde Investorinnen und Investoren?
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