Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der „Resolution zur Afrikanischen Schweinepest“ der Bundestierärztekammer vom 20.09.2014 hinsichtlich der „Strafbewehrung für das Mitbringen und Wegwerfen risikobehafteter Lebensmittel“ einerseits und hinsichtlich der Verschärfung der „Regelungen zur Beseitigung von Küchen- und Speiseabfällen auf international eingesetzten Verkehrsmittel“ für K-1-Material analog zu K-3-Material andererseits?
Die Antwort der Bundesregierung: schrA_BReg_Resolution_Afrikanische_Schweinepest