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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Die zweite Frage im September zielt auf eine notwendige breite Streuung des Bodeneigentums. Lesen Sie die Antwort der Bundesregierung.

2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1166/2008 und (EU) Nr. 1337/2011 (insbesondere Anhang III Rechtspersönlichkeit des landwirtschaftlichen Betriebs) hinsichtlich der Offenlegung der Eigentums-/Besitzverhältnisse an land- und forstwirtschaftlicher Nutzfläche in der Bundesrepublik Deutschland, und welche weiteren Maßnahmen hält sie für notwendig, um eine breite Streuung des Bodeneigentums, voranzutreiben?

Hier die Antwort der Bundesregierung.