2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1166/2008 und (EU) Nr. 1337/2011 (insbesondere Anhang III Rechtspersönlichkeit des landwirtschaftlichen Betriebs) hinsichtlich der Offenlegung der Eigentums-/Besitzverhältnisse an land- und forstwirtschaftlicher Nutzfläche in der Bundesrepublik Deutschland, und welche weiteren Maßnahmen hält sie für notwendig, um eine breite Streuung des Bodeneigentums, voranzutreiben?
Hier die Antwort der Bundesregierung.