Kirsten Tackmann will wissen, ab wann die sogenannte DE-MINIMIS-Regelung – geringfügige Förderhilfen, die nicht weiter genehmigungspflichtig durch die Europäische Kommission sind auch für gemeinnützige Vereine gilt.
- Frage zur schriftlichen Beantwortung, Monat Juni 2017
- Wann gilt die „DE-MINIMIS-Regelung“ bei der Gewährung von EU-Fördermitteln nach EU VO 1407/2013 auch für als gemeinnützig anerkannte Vereine, zum Beispiel Landschaftspflegeverbände, selbst wenn das erwerbswirtschaftliche Prinzip bei ihnen nicht konstituierend ist, und welche Konsequenzen müssen daraus für Förderanträge gezogen werden?