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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Kirsten Tackmann will wissen, ab wann die sogenannte DE-MINIMIS-Regelung – geringfügige Förderhilfen, die nicht weiter genehmigungspflichtig durch die Europäische Kommission sind auch für gemeinnützige Vereine gilt.

  1. Frage zur schriftlichen Beantwortung, Monat Juni 2017
  1. Wann gilt die „DE-MINIMIS-Regelung“ bei der Gewährung von EU-Fördermitteln nach EU VO 1407/2013 auch für als gemeinnützig anerkannte Vereine, zum Beispiel Landschaftspflegeverbände, selbst wenn das erwerbswirtschaftliche Prinzip bei ihnen nicht konstituierend ist, und welche Konsequenzen müssen daraus für Förderanträge gezogen werden?