alt= alt= alt=

START  |  AKTUELLES  |  PRESSE   |  ZUR PERSON   |  FOTOSTRECKE  |  KONTAKT

!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Lesen Sie die ersten schriftlichen Frage der agrarpolitischen Sprecherin im Monat Mai – und die Antwort der Bundesregierung.

  1. Nach welchen Kriterien werden Feldblöcke für die Beantragung der Betriebsprämien für die Landwirtschaft eingerichtet und wie lassen sich Entscheidungen zur Einrichtung bzw. Versagung der Einrichtung von Feldblöcken überprüfen?
  2. Welche Möglichkeiten haben Agrarbetriebe in solchen Konfliktfällen Betriebsprämienrechte in der Antragstellung zur Agrarförderung zu nutzen?
  3. Welche Versagungsgründe gibt es für die Anerkennung als förderfähige landwirtschaftliche Nutzfläche bei Flächen, die aus der Entsiegelung als Ersatz- und Ausgleichsmaßnahme (z.B. im Rahmen der Konversion) entstehen und als landwirtschaftliche Nutzfläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden?

Die Antwort der Bundesregierung: 140526_ANtwort BuReg_Feldblöcke_Betriebsprämien