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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Zur mündlichen Regierungbefragung am 19.03.2014 hat die agrarpolitische Sprecherin folgende Fragen zur GAP.

1.       Warum hat die Bundesregierung im Gesetzentwurf zum Direktzahlungen-Durchführungsgesetz im Artikel 15 (Dauergrünland in bestimmten Gebieten) das in Natura-2000-Gebieten befindliche Dauergrünland zu 100 Prozent als „umweltsensibles Dauergrünland“ ausgewiesen und wie begründet sie diese vollumfassende Ausschöpfung der von der EU-Kommission (VO 1305/2013) vorgeschlagenen Gebietskulisse?

2.       Welche ökonomischen Folgen für die in diesen Gebieten wirtschaftenden Agrarbetriebe hätte diese 100-prozentige Ausweisung als „umweltsensibles Dauergrünland“ und welche ökologischen Folgen würden damit einhergehen?

Lesen Sie die Antworten der Bundesregierung: 140319_Antw_BuReg_GAP_nationale_Umsetzung