1. Warum hat die Bundesregierung im Gesetzentwurf zum Direktzahlungen-Durchführungsgesetz im Artikel 15 (Dauergrünland in bestimmten Gebieten) das in Natura-2000-Gebieten befindliche Dauergrünland zu 100 Prozent als „umweltsensibles Dauergrünland“ ausgewiesen und wie begründet sie diese vollumfassende Ausschöpfung der von der EU-Kommission (VO 1305/2013) vorgeschlagenen Gebietskulisse?
2. Welche ökonomischen Folgen für die in diesen Gebieten wirtschaftenden Agrarbetriebe hätte diese 100-prozentige Ausweisung als „umweltsensibles Dauergrünland“ und welche ökologischen Folgen würden damit einhergehen?
Lesen Sie die Antworten der Bundesregierung: 140319_Antw_BuReg_GAP_nationale_Umsetzung