- Auf der Grundlage welcher neuen Sachgründe hat die Bundesregierung am 27.11.2017 bei der erneuten Abstimmung im EU-Vermittlungsausschuss über eine Zulassung des Unkrautvernichters Glyphosat ihr bisheriges Votum von Enthaltung auf Zustimmung geändert und welche konkreten Argumente der Mitgliedstaaten, die eine Zulassung abgelehnt haben, hat die Bundesregierung verworfen?
Die Antwort der Bundesregierung: 171208_Antw.Bureg_Votum_Glyphosat