Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung über die allgemeine Ausrichtung des Rates der EU zur Novelle der EU-Fischereikontrollverordnung ((EG) Nr. 1224/2009 und weitere) abgestimmt und mit welchen Positionen (u.a. zu elektronischer Fernüberwachung, Rückverfolgbarkeit, Kontrolle und Fanglizenzen der Kleinfischerei, Durchsetzung und Sanktionen, sowie zu der Toleranzmarge beim Wiegen des Fangs) geht die Bundesregierung in diese Verhandlungen (bitte begründen)?
Hier die Antwort der Bundesregierung.