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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Die dritte schriftliche Frage der agrarpolitischen Sprecherin im September richtet sich auf die fakultativen Öko-Regelungen der GAP nach 2020.

3. Welche fakultativen Regelungen für Klima und Umwelt („Öko-Regelungen“) gemäß Artikel 28 und 65 des Legislativvorschlages der EU-Kommission (https://eur-lex.europa.eu/procedure/DE/2018_216) hält die Bundesregierung – auch in Abgrenzung zu den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, AUKM – für zielführend, und wird sie sich für einen verpflichtenden Budgetanteil für diese Öko-Regelungen in der Ersten Säule der GAP einsetzen?

Die Antwort der Bundesregierung: 180925_Antwort_BuReg_180917_GAP_Öko-Regelungen_9_248