3. Welche fakultativen Regelungen für Klima und Umwelt („Öko-Regelungen“) gemäß Artikel 28 und 65 des Legislativvorschlages der EU-Kommission (https://eur-lex.europa.eu/procedure/DE/2018_216) hält die Bundesregierung – auch in Abgrenzung zu den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, AUKM – für zielführend, und wird sie sich für einen verpflichtenden Budgetanteil für diese Öko-Regelungen in der Ersten Säule der GAP einsetzen?
Die Antwort der Bundesregierung: 180925_Antwort_BuReg_180917_GAP_Öko-Regelungen_9_248