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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Regelungen in anderen EU-Mitgliedstaaten, die einen räumlichen Bezug der Ökologischen Vorrangflächen zur landwirtschaftlichen Betriebsstätte vorschreiben, und wie wird sie in diesem Zusammenhang den Beschluss des Bundesrates vom 13. Juni 2014 umsetzen?

Die Antwort der Bundesregierung: 140630_schrA_BReg_Ökologische_Vorrangflächen