Die Antwort der Bundesregierung: 140630_schrA_BReg_Ökologische_Vorrangflächen
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Regelungen in anderen EU-Mitgliedstaaten, die einen räumlichen Bezug der Ökologischen Vorrangflächen zur landwirtschaftlichen Betriebsstätte vorschreiben, und wie wird sie in diesem Zusammenhang den Beschluss des Bundesrates vom 13. Juni 2014 umsetzen?