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Die zweite Frage im Februar zielt auf den Notfallzulassung des Fipronil-haltigen Pestizids „Goldor Bait“. Fipronil ist allerdings wegen seiner Bienengefährlichkeit in der EU verboten.

Wie begründet die Bundesregierung die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) genehmigte Notfallzulassung (vgl. Fachmeldung des BVL vom 28. Januar 2014) des Fipronil-haltigen Pestizids „Goldor Bait“ für 120 Tage angesichts der Tatsache, dass der Wirkstoff wegen seiner Bienengefährlichkeit in der EU verboten ist und selbst vom BVL noch im Herbst 2013 für das Jahr 2014 verboten wurde, und wie kann bei einem Einsatz des Pestizids die Auswirkung auf Nicht-Ziel-Organismen verlässlich auf ein Minimum reduziert werden?

Die Antwort der Bunedsregierung: 140304_schrA_BReg_Fipronol_Goldor_Bait