1. Wenn die Bundesregierung die EU-Lebensmittelstandards insbesondere hinsichtlich des Prinzips des vorbeugenden Verbraucherschutzes als im TTIP nicht verhandelbar ansieht, inwieweit setzt sie sich dann im Rat dafür ein, das Agrarkapitel aus dem Verhandlungsmandat auszuschließen?
2. Welche konkreten Verhandlungsangebote sind im EU-Verhandlungsmandat im Agrar- und Lebensmittelkapitel enthalten, und welche positiven oder negativen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die EU-Agrar- und Lebensmittelwirtschaft aus den Verhandlungen?