Man kann bei Begrüßungen viel falsch machen, weil man Menschen nicht erwähnt, deshalb habe ich mich mit den Veranstaltern geeinigt, dass ich folgende Grußformel verwenden kann:
Sehr geehrte Honoratiorinnen und Honoratioren, liebes Volk – das darf ich als Abgeordnete, also Volksvertreterin ja sagen,
Vielen Dank für die Einladung diese Festrede zu übernehmen. Wobei ich nicht weiß, ob ich das mit dem Fest so hinbekomme, angesichts der Situation, in der wir gerade alle sind.
Es ist ein wundervoller Kongress.Und das sehr spannende Programm lässt ahnen, wie viel Zeit und Kraft Organisation und inhaltliche Vorbereitung gekostet haben! Respekt!
Das Vertrauen, mir diese Rede zu übergeben, ist mir eine große Ehre und setzt mich schon auch unter Druck! Eigentlich schwinge ich nicht gern große Reden – mir liegen Dialogformate mehr. Das gibt mir aber auch die Gelegenheit für die engagierte Arbeit des gesamten Berufsstandes zu danken. Ich weiß, was viele leisten, wie schwierig die Arbeit oft geworden ist und wie wenig sie manchmal gesehen wird. Auch dafür meinen Respekt!
Ich habe mich mit der Zusage für die Rede aber auch prompt in Schwierigkeiten gebracht, weil zeitgleich mehrere Namentliche Abstimmungen im Bundestag stattfinden, z. B. zur Organspende. Ich habe mich dennoch für Leipzig entschieden, weil mir die Kontakte zum Berufsstand wichtig sind. Und nebenbei gesagt: ich fehle sonst fast nie.
Ich finde auch gut, hier als Abgeordnete reden zu können. Denn allzu ist die politische Debatte sehr stark auf das Regierungshandeln gerichtet. Aber wir Abgeordnete sind die Gesetzgeber, stehen nach der Verfassung über der Regierung und beschließen auch den Haushalt Das hat nichts mit Eitelkeit zu tun, sondern hat gute Gründe. Ein selbstbewusst agierendes Parlament ist ein großer demokratischer Gewinn. Aber da ist zugegebenermaßen oft noch Luft nach oben.Trotzdem oder gerade deshalb möchte ich dafür werben, dass in die Diskussionen zu Problemen des Berufsstandes auch Abgeordnete einbezogen werden. Und möglichst nicht erst, wenn die Fronten schon verhärtet sind.
Ich bin gebeten worden, etwas zum Bild von der Tierärzteschaft aus Sicht einer Abgeordneten zu sagen. Ich denke, grundsätzlich haben viele meiner Abgeordneten-Kolleginnen und Kollegen durchaus Respekt vor der Tierärzteschaft. Aber ich spoiler mal: das nutzt uns nur begrenzt. Und nicht nur, weil wir aktuell nur noch zwei Tierärztinnen im Bundestag sind. Immer wieder wird gegen den tierärztlichen Sachverstand entschieden werden. Vom Gesetzgeber, von Behörden oder auch von Tierärztinnen und Tierärzten. Und über die Ursachen dafür sollten wir reden. Denn auf Gesetzesebene hat das oft mit dem Bild von der Tierärzteschaft zu tun. Sie macht halt ihre Arbeit, bekommt Geld dafür und soll möglichst geräuschlos funktionieren. Im Zweifel bekommt sie den Ärger. Erkenntnislücken werden nicht ernst genommen, wenn sich die Tierärzteschaft nicht laut zu Wort meldet. Manchmal selbst dann nicht.
Aber die Erkenntnislücken werden auch gern als Ausrede benutzt, wenn man nicht entscheiden oder kein Geld ausgeben will. Regelungsdefizite, die Vollzugsdefizite nach sich ziehen, werden auch gern ausgesessen, wenn es keinen massiven Ärger gibt. Fachstaatsanwaltschaften und –richterschaften für Tierschutz sind zwar nett, aber anderes wird dringender gebraucht. Tierhaltende, die nicht einsichtig sind oder notwendige Maßnahmen nicht umsetzen können, weil Geld fehlt – ist halt so. Tierhaltende, die ihre eigenen Sehnsüchte und Defizite auf ihre Tiere projizieren, auch zu deren Schaden – Privatangelegenheit.
Wir leben bezüglich Tierhaltung in einer Gesellschaft der Widersprüche und Merkwürdigkeiten. Oft zum Nachteil der Tiere, auch wenn das gut gemeint ist. Hier wäre es schon gut, die versachlichende Stimme der Tierärzteschaft lauter zu hören.
Dass die ersten Kinder oder Enkel unterdessen meistens Fell haben, hat ja auch Konsequenzen für die Rolle der Tiere. Ein Teil der Gesellschaft hält Gefangenschaftshaltung aller Tiere grundsätzlich für falsch, andere wollen vor allem die Nutztiere befreien. Es gibt brechend volle Tierheime. Und es gibt brechend volle Tiersupermärkte. Aber auch Tiertafeln, weil Futter- oder Tierarztkosten mit Hartz IV oder Armutsrenten schwer finanzierbar sind. Es gibt Obdachlose, die sich das Futter für ihren Hund vom Mund absparen, weil er der letzte Halt im Leben ist.
Das alles hat direkt oder indirekt Auswirkungen auf das, was von der Tierärzteschaft erwartet wird und was leistbar ist. Und es schafft für uns als Gesetzgeber, aber auch die Tierärzteschaft eine komplizierte Gemengelage. In der aber umso lauter nach einfachen Lösungen verlangt wird. Und das ist alles andere als trivial, weil wir alle letzten Endes in diesem Spannungsfeld arbeiten und leben. Und uns oft auch rechtfertigen müssen. Dabei sind wir doch vermutlich alle Tierärztinnen oder Tierärzte geworden, weil wir Tiere beschützen und wenn nötig heilen wollen. Das ist nicht nur ein moralischer Anspruch an uns selbst. Das bedeutet auch Verpflichtung gegenüber dem Tier, den Tierhaltenden oder auch der Verbraucherschaft. Egal ob man das nun Kodex oder Eid nennt und auch unabhängig davon, ob das verbindlich festgeschrieben ist.
Aber was ist, wenn diese Rahmenbedingungen zu unserem Anspruch nicht passen? Wie können wir in einer so widersprüchlichen Welt wirklich die Anwältinnen und Anwälte der Tiere sein, die sie brauchen?
Ich habe mir zur Vorbereitung auf diese Rede eine Liste erstellt für die Sündenfälle, die mir bezüglich Tierhaltung so im Laufe der Zeit eingefallen sind. Sie würde die verabredete Redezeit sprengen. Deshalb will ich nur ein paar exemplarisch herausgreifen. Um vor allem auf Ursachen aufmerksam zu machen. Denn die müssen behoben werden, soll sich wirklich was ändern.
Beispiel Ferkelkastration. Da wurde nach langen Diskussionen 2012 im Bundestag beschlossen, dass die Ausnahmegenehmigung für die betäubungslose Ferkelkastration zum 1. Januar 2019 endet.
Das war übrigens die gleiche Gesetzesnovelle, aus der das Verbot des Fohlenbrands in letzter Minute wieder gestrichen wurde. Im Zwischenbericht des Bundesagrarministeriums stand, das alles nach Plan läuft und Alternativen verfügbar sind. Aber je näher der Termin heran rückte wurde klar, dass sich die Schlachtunternehmen schlicht weigern, das Gesetz umzusetzen. Aber statt sich diese Erpressung nicht bieten zu lassen, wurde die Frist noch einmal um zwei Jahre zu verlängert und der Weg für die Isofluran-Methode eröffnet. Und es kam noch schlimmer: unterdessen ist sogar der tierärztliche Vorbehalt dafür gestrichen. Mit der Begründung, dass ja nicht genügen Tierärztinnen und Tierärzte dafür verfügbar wären.
Was ist eigentlich das Staatsziel Tierschutz überhaupt wert, wenn sich der Gesetzgeber so erpressen lässt? Und das obwohl tierschutzgerechte, rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Alternativen vorliegen, die auch international längst etabliert sind! Zumal es ja Ferkelerzeugerbetriebe gibt, die den gesetzgeberischen Willen ernst genommen und sich auf den Weg gemacht haben. Und damit wird ja auch die Tierärzteschaft mit in Geiselhaft genommen! Und warum das alles? Weil falsche Abwägungen getroffen werden. Obwohl uns Grund- und Tierschutzgesetz enge Grenzen setzen, auch hinsichtlich des Abwägungsgrunds Wirtschaftlichkeit. Das wird aber in Kauf genommen, Urteile ausgesessen.
Kastenstand, Kükentöten oder Anbindehaltung gehören in dieselbe Kategorie. Wobei beim Argument Wirtschaftlichkeit der Blickwinkel falsch ist. Wenn Ministerin Klöckner sagt, billige Lebensmittel zu kaufen ist unanständig, dann sage ich: sie anzubieten und auch noch Profit zu machen ist unanständig und gehört verboten. Ich habe gerade die Bundesregierung gefragt, was sie denn gegen Schnäppchenpreise für Lebensmittel tun wird – die Antwort war der Verweis auf den Markt, der das richten muss. Aber ohne kostendeckende Erzeugerpreise sind doch nicht nur die Tierhaltenden selbst unter Druck. Sondern das gefährdet auch eine gute tierärztliche Betreuung der Bestände. Dabei ist die wichtiger denn je. Denn es kann doch heute nicht mehr nur um die Einzeltierbetrachtung gehen. Ziel muss doch eine integrierte tierärztliche Bestandsbetreuung sein. Die nicht nur mit der Behandlung kranker Tiere ihr Geld verdient, sondern mit einem gesunden Bestand.
Gerade die strukturelle Abhängigkeit der Tierärzteschaft von der Einsicht und den finanziellen Möglichkeiten den Tierhaltenden ist ein ernsthaftes Problem beim Tierschutz. Mal abgesehen von den Vollzugsbehörden, denen oft sowohl Personal als auch ein durchsetzbares Regelwerk fehlt. Deshalb muss auch eine qualitative und quantitative Stärkung des Öffentlichen Veterinärwesens dringend auf die politische Agenda! Auch Hochrisikostrukturen in der Nutztierhaltung sind doch kaum noch tierärztlich zu rechtfertigen.
Ich bin ja gelernte Epidemiologin. Ich führe nicht die Debatte große oder kleine Nutztierbestände Aber die Nutztierdichte z. B. in Regionen Niedersachsens oder Nordrhein-Westfalens oder 60.000 Schweine an einem Standort in Südbrandenburg treiben mir mit der Afrikanischen Schweinepest vor der Tür Schweißperlen auf die Stirn. Ich möchte nicht in der Haut der Veterinärbehörden in diesen Regionen stecken.
Auch angesichts der weiter wachsenden globalen Personen- und Handelsströme ist die Gefahr von Tierseuchenausbrüche doch real. Auch aus diesem Grund sollten wir Tierbestände an Standorten und in Regionen begrenzen. Die Unterstützung aus der Tierärzteschaft wäre hier sehr willkommen. Dass dieser Umbau sozial verträglich ausgestaltet werden muss, ist selbstverständlich. Aber wir sollten uns nicht länger bei der Frage wegducken.
Man kann und muss natürlich in diesem Zusammenhang auch über Tiertransporte reden. Bei denen übrigens auch die Veterinärbehörden unter großem Druck stehen, ohne die nötige Unterstützung der Gesetzgeber. Sie müssen nach einem EuGH-Urteil die Einhaltung von Tierschutzbestimmungen bis zum Zielpunkt in Drittstaaten sichern. Da das aber kaum realistisch ist, müsste man solche Lebendtiertransporte ganz untersagen oder wenigstens strenger regulieren, statt die Behörden vor Ort unnötig in Schwierigkeiten zu bringen. Allerdings müssen wir angesichts der Schlachtkonzernstrukturen auch über unnötig lange Tiertransportzeiten im eigenen Land reden. Auch das Problem wird auf dem Rücken der Tierärzteschaft ausgesessen!
Ganz sicher brauchen wir auch eine Stärkung der Veterinärepidemiologie – sowohl in der Ausbildung als auch in der Forschung. Auch, weil wir ja immer wieder mit neuen oder zurückkehrenden Erkrankungsursachen konfrontiert werden, aber schnell, angemessen und preiswert reagieren sollen. Und es gab ja immer wieder neue, teilweise auch dramatische Situationen, auf die wir nicht gut vorbereitet waren. Es sei nur an BSE, H5N1, Blauzunge, Schmallenberg-Virus, das Blutschwitzen der Kälber, Schweinegrippe erinnert oder aktuell das Corona-Virus in China.
Wir müssen in der Nutztierhaltung die Einzeltierbetrachtung dringend ergänzen durch ein konsequentes tierärztlich begleitetes Bestandsmanagement. Prävention und Beratung müssen mehr Gewicht bekommen! Impfungen müssen wieder fester Bestandteil von Konzepten zur Verhütung von Tierseuchen werden, statt als Handelshemmnis hingenommen zu werden!
Und um an der Stelle zum Thema Sicht auf die Tierärzteschaft zurück zu kommen: Wir brauchen eine neue Definition der Verantwortung der Tierärzteschaft in der Tierhaltung generell. Weg von der Dienstleistungsfunktion für die Tierhaltenden hin zu einer strategischen Verantwortung zur Umsetzung von Tierwohl, Tierschutz und Verbraucherschutz. Es ist zwar leicht ausgesprochen, dass gesunde Lebensmittel ein gesundes Tier voraussetzen. Aber wirklich umsetzen kann man das nur, wenn die Tierärzteschaft nach besten Wissen und Gewissen entsprechend ihrem Kodex arbeiten kann – der dann auch verbindlich festgeschrieben sein muss.
Aber nicht nur in der Nutztierhaltung gibt es Probleme, sondern auch bei Klein- und Heimtieren Ich möchte das Thema Qualzuchten herausgreifen. Es ist gut, dass die Bundestierärztekammer das am Beispiel Mops thematisiert hat. In den Niederlanden gibt es unterdessen eine klare gesetzliche Grundlage zum Ausstieg aus der Qualzucht beim Mops. Das wird mit einer Ampelkennzeichnung verbunden – Kurznasigkeit wird mit rot gekennzeichnet. Merkmale, die demnächst verboten werden, mit gelb.
Das Bundesagrarministerium hat unterdessen ein Ausstellungsverbot angekündigt. Ich bin sehr gespannt, wann Vorschläge dazu kommen.
Aber ich will mit etwas enden, was gelungen ist. Es ist gut, dass der Tierärztliche Notdienst aufgewertet wurde. Dass in Thüringen jetzt eine zentrale Plattform zur Selbstorganisation etabliert wird, ist der richtige Weg. Mit der zentralen Notrufnummer kann Tieren im Notfall schnell und verlässlich geholfen werden. Und auch die Tierärzteschaft hat einen verlässlichen Rahmen für diese Arbeit! Das kostet dem Land Thüringen Geld, ja, aber es ist gut investiert. Ich danke an der Stelle auch meinen Abgeordneten-Kolleginnen und Kollegen im Thüringer Landtag, die das ermöglich haben. Hier hat die Zusammenarbeit zwischen Tierärztekammer, Landtag, Regierung und Verwaltung mal gut geklappt.
Ich komme zum Schluss: wir brauchen die Tierärzteschaft! Nicht nur als Helfer in der Not oder Heiler! Sondern auch für den realen Blick auf die wirklichen Bedürfnisse der jeweiligen Tiere! Für die Vermeidung von Erkrankungen und Tierseuchen! Und die Tierärzteschaft braucht auch uns als Gesetzgeber! Denn je besser die Regelungen sind, desto niedriger das Konfliktpotenzial. Dazu muss der Gesetzgeber auf den tierärztlichen Sachverstand hören, aber auch seine Unabhängigkeit sichern. Wenn uns das besser gelingt, haben wir alle was davon.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.