Aale vor Aussterben schützen
von Dr. Kirsten Tackmann, MdB
Am Aal scheiden sich die Geister. Den Einen schmeckt er als Räucheraal. Die Anderen ekeln sich vor seinem schlangenartigen Aussehen. Die Szene aus dem Film „Blechtrommel“ nach Günther Grass, in der Aale aus dem Pferdekopf quellen, ist vielen in schauriger Erinnerung.
Der Aal ist ein faszinierendes Wesen. Der Europäische Aal ist auf dem ganzen Kontinent verbreitet, bis nach Nordafrika und Asien. Das bis zu 1,5 Meter lange Tier ist ein wahrer Athlet. Er lebt in verschiedenen Lebensphasen sowohl im Salz- als auch im Süßwasser und überwindet auch Landpassagen. Sein Lebenszyklus beginnt und endet in der Karibik (Sargassosee). Dazwischen wandern Aale 6.000 km nach Europa, wo sie die Flussläufe hinauf schwimmen und Jahre in Seen, Teichen oder Flüssen verbringen, um dann zur Fortpflanzung in die Sargassosee zurückzuwandern. Zumindest wenn alles gut geht. Was viele nicht wissen: Der Aal steht auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Arten.
Das liegt einerseits an Krankheiten, aber vor allem die lange Wanderung der Aale ist gefährlich. Z. B. im Baskenland landen die Jungtiere („Glasaale“) auf dem Teller. Die das überleben, müssen sich durch die Flussläufe kämpfen, die durch Wehre, Schleusen und Wasserkraftanlagen versperrt werden. Letztere sind Aal-Killer Nr. 1. Kormorane oder Fischernetze reduzieren die Bestände zusätzlich. Zur Rettung der Aalbestände werden für viel Geld – auch aus Potsdam und Brüssel – Jungtiere in Gewässer ausgesetzt. Anglerverbände und Fischerei sind bei der Wiederauffüllung der Aalbestände engagierte und wichtige Partner, auch wenn nicht wenige Aale am Angelhaken und in Reusen enden.
Die Linksfraktion im Bundestag beschäftigt sich seit Jahren mit dem Aal-Schutz. Schon 2009 stellten wir dazu eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung (Antwort 16/11590). Anfang März 2013 wollten Jan Korte und ich erneut wissen, was die Bundesregierung in Sachen Aal-Schutz tut und wie sie die aktuelle Situation bewertet (17/12584). Mit den knapp zwanzig Fragen lösten wir einen Streit zwischen dem Agrar- und dem Umweltministerium aus, wie aus gut informierten Kreisen zu hören war.
Die Antworten kamen dann aus dem Agrarministerium und waren ernüchternd inhaltlsleer. Verantwortung wird wahlweise auf die Länder oder die EU geschoben. Bundesmittel gibt es nicht für den Aalschutz. Dafür aber immer mal wieder einen „Runden Tisch Aquakultur“, wo auch über die „Aalproblematik“ gesprochen werden könne. Die einzig konkrete Aussage kam zur Mindestgröße für gefangene Aale, die aktuell bei 45 bis 50 cm liegt. Die Bundesregierung wolle ein Mindestfangmaß, bei dem „Blankaale“ geschont und wieder zurück ins Wasser gesetzt werden müssen. Doch auch dafür ist wer zuständig? Die Länder.
Mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sollen die Gewässer bald in einem guten ökologischen Zustand gebracht werden. Das bedeutet auch, dass Fische ungehindert flussab- und flussaufwärts wandern können müssen. Die Wasserkraftwerke müssen dafür sorgen, dass die Tiere problemlos an ihnen vorbeikommen. Entweder durch Fischtreppen neben dem Kraftwerk oder Ruhepausen der Turbinen.
Hier die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (17/12584) aus 2013:
Hier Antwort der Bundesregierung (16/11590) aus 2009.