alt= alt= alt=

START  |  AKTUELLES  |  PRESSE   |  ZUR PERSON   |  FOTOSTRECKE  |  KONTAKT

!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

2013 wurde mit Unions-/FDP-Mehrheit das Tierschutzgesetz novelliert. Neben viel Kritik an der zuzureichenden Novelle, mit der nicht einmal der mittelalterliche Fohlenbrand abgeschafft wurde, gab es immerhin einen Lichtblick: ab 1.1.2019 soll kein Ferkel mehr betäubungslos kastriert werden dürfen. Bis dahin war bei maximal 8 Tage alten Ferkeln diese Ausnahme vom Grundsatz im § 6 des Tierschutzgesetzes erlaubt, dass das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres verboten ist.

Selbst einer schwarz-gelben Mehrheit schienen also fünf Jahre Übergangszeit vollkommen ausreichend, um Sauenhaltung und Schweinemast auf den Ausstieg vorzubereiten, die Verbraucherschaft mitzunehmen und – wo nötig – Kenntnislücken zu schließen bzw. die technischen Voraussetzungen zu schaffen sowie die notwendigen Tierarzneimittel für die Alternativen zuzulassen. Statt das Ziel aber entschlossen anzugehen wurde bis fünf vor Zwölf beobachtet und gezögert. Vielleicht in der Hoffnung, dass es doch nicht so kommt oder sich die absehbaren Probleme von selbst lösen?

Leidtragende der Ignoranz von Bundesregierung und schwarz-roter Regierungskoalition sind die schweinehaltenden Betriebe, die nun mit dem Rücken an der Wand stehen. Weil einerseits die tierschutzfachlich am besten geeigneten und rechtsicheren Lösungen von Schlachthofkonzernen und Supermarktketten quasi blockiert werden. Andererseits werden Scheinlösungen als Pappkameraden aufgebaut. Nämlich eine dritte, aus LINKER Sicht tier- und arbeitsschutzfachlich zweifelhafte Variante (Inhalationsnarkose), die aktuell im Alltagsbetrieb gar nicht verfügbar ist und eine vierte, die tierschutzfachlich noch kritischer ist (Lokalanästhesie), trotzdem weiter von Branchenvertretern gefordert wird, aber über deren Zulassung wohl frühestens in fünf Jahren entschieden wird, aber aus Sicht der LINKEN nicht mit dem deutschen Tierschutzrecht vereinbar ist.

Aber es gibt Möglichkeiten den Ferkeln den Schmerz sicher zu ersparen und trotzdem den Ebergeruch zu vermeiden, den wohl nur jeder zehnte Eber überhaupt ausbildet: man kann auf die chirurgische Kastration ganz verzichten. Aus Sicht der LINKEN sollte man das auch. Und es gibt dafür sogar zwei Wege.

  1. entweder die Eber werden kurz vor Geschlechtsreife geschlachtet. Ihre Haltung birgt eigene verhaltensbedingte Tierschutzrisiken, verlangt Investitionen und gelingt nicht immer. Außerdem eignet sich das Fleisch nicht für alle in Deutschland üblichen Verarbeitungen. Andererseits ist die Ebermast in anderen EU-Mitgliedsstaaten wie Spanien, Niederlande und Großbritannien weit verbreitet.
  2. Oder die Eber werden mit zwei Spritzen in vier Wochen Abstand immunokastriert – das ist die Empfehlung des für den Tierschutz zuständigen Friedrich Loeffler Instituts, weil dies nicht nur die tierschutzfachlich beste und rechtsichere Lösung ist, sondern sie ist sogar kostenneutral, weil eine bessere Futterverwertung den finanziellen Aufwand ausgleicht.

Trotzdem will die schwarz-rote Koalition jetzt das schwarz-gelbe Tierschutzgesetz aufweichen und den Ausstiegstermin zwei Jahre schieben. Warum? Weil ihnen der Wille (Union) oder der nötige Mut (SPD) fehlt, das Staatsziel Tierschutz gegen die erpresserische Marktübermacht der Lebensmittelketten und Schlachthofkonzerne durchzusetzen. Dazu reicht bereits deren Behauptung, Jung- oder immunokastrierte Eber hätten keine Akzeptanz bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Dabei ist nicht einmal ernsthaft versucht worden, diese zu erreichen, obwohl es belastbare Einwände gegen die beiden Methoden nicht gibt, wie breite internationale Erfahrungen zeigen.

Aber wer will uns denn als Gesetzgeber noch ernst nehmen, wenn wir es selbst nicht mehr tun? Aus LINKER Sicht muss doch die Politik Gemeinwohl gegen Profitinteressen schützen! Erst recht, wenn es, wie beim Tierschutz, um Regeln mit Verfassungsrang geht und ihre Umsetzung auch möglich ist!

Und dieser Vorgang schärft den Blick dafür, wohin die politische Toleranz gegenüber immer stärker wachsenden und damit stärker dominierenden Schlachthof- und Supermarktkonzernen führt: zu einer immer weiter wachsenden erpresserischen Marktübermacht, die auch Politik erpressbar macht. Deshalb dokumentiert diese Novelle des Tierschutzgesetzes einmal mehr den Kniefall von Bundesregierung und Koalition vor Kapitalinteressen und auf wessen Seite diese Koalition wirklich steht. Entgegen ihrer Rhetorik ist sie nicht an der Seite der Erzeugerbetriebe, die das gesamte Produktionsrisiko tragen und die Profite der Konzerne erarbeiten müssen, die ihnen die Produktionsbedingungen diktieren, inklusive Ausbeutung sowohl der Tierhalterinnen und Tierhalter, aber auch ihrer eigenen Beschäftigten. Deshalb geht diese erneute Kapitulation vor der Konzernmacht nicht nur auf Kosten des Tierschutzes. Sie zeigt den Systemfehler und die strukturellen Ursachen hinter der Ausbeutung von Mensch, Tier und Natur.

Angesichts dieser handfesten Macht- und Profitinteressen, die gegen die Verwirklichung des im Grundgesetz verankerten Staatsziels Tierschutz gerichtet sind, ist der Rückzug der zuständigen Bundesministerin in eine moderierende Rolle ebenso unangemessen wie ihre Unterstützung für den nicht tierschutzgerechten vierten Weg.

Angesichts der Kenntnis- und Debattenlage und bei allem Verständnis dafür, dass die nun eingetretene Situation in den schweinehaltenden Betrieben sehr schwierig ist, kann und wird DIE LINKE nicht akzeptieren, dass der Gesetzgeber auf Kosten von Mensch und Tier von Konzernen erpresst wird.

Fazit:

DIE LINKE teilt die Empfehlung des Friedrich Loeffler Instituts (Bundesinstitut für Tiergesundheit), dass die „Impfung“ gegen den Ebergeruch der tierschutzfachlich beste Weg zum Ausstieg aus der chirurgischen Ferkelkastration ist.

Die Debatte um die Ferkelkastration zeigt das Problem eines zutiefst ungerechten Systems.

Die Kosten einer gesellschaftlich akzeptierten Tierhaltung werden eben nicht von der gesamten Wertschöpfungskette getragen, sondern alle Produktionsrisiken tragen die Erzeugerbetriebe, Mehrkosten für höhere Standards in der Regel auch, während die Gewinne in den Vorstandsetagen von Schlachthofkonzernen und Lebensmitteleinzelhandel bleiben. Wer die Marktübermacht mit Erpressungspotenzial gegenüber den Erzeugerbetrieben als Systemfehler nicht korrigiert ist Teil des Problems und nicht der Lösung.

Nun drängt die Zeit. Aber weil neben tierschutzrechtlichen Fragen auch die Verfassungsmäßigkeit dieser Fristverschiebung bezweifelt wird, ist ernsthafte parlamentarische Befassung zwingend notwendig. Deshalb hat DIE LINKE eine Öffentliche Anhörung initiiert, die voraussichtlich am 26.11.2018 stattfinden wird. Damit verzögert sich die Entscheidung zum Gesetz nicht, über das vermutlich am 29. oder 30.11. abgestimmt werden soll. Ob dann der berechtigte Anspruch der schweinehaltenden Betriebe sowohl auf Rechtssicherheit als auch Tier- und Arbeitsschutzstandards erfüllt wird, wird man sehen.

In diesem Sinne wird die Linksfraktion sich in die weiteren Debatten einbringen im Interesse einer tiergerechten, rechtsicheren und praktikablen Lösung, die weder auf Kosten der Tiere noch der sie betreuenden Menschen geht.