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In dieser Stzungswoche dominierte die Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten über die Anbauzulassung des gentechnisch veränderten Maises 1507 die Agrarpolitik. Da keine Zweidrittel-Mehrheit gegen die Zulassung zustande kam, kann nun die EU-Kommission die Gentech-Pflanze zulassen. Deutschland hat sich enthalten und so ist die Tür für den Genmais auf EU-Äckern mit geöffnet.

Merkel´s Genmais 1507

Der gentechnisch veränderte Mais 1507 aus dem Hause Pioneer steht kurz vor der Zulassung. Nachdem die EU-Mitgliedstaaten es nicht schafften, eine Zweidrittel-Mehrheit für die Ablehnung zusammen zu bekommen, kann die EU-Kommission demnächst grünes Licht für den Anbau der umstrittenen Laborpflanze auf den Äckern der EU geben. Das Europaparlament war an dieser Entscheidung noch nicht beteiligt, weil der Antrag vor den Lissabon-Verträgen gestellt war. Es hatte kürzlich den Genmais 1507 abgelehnt und gefordert, alle Zulassungsanträge auf Eis zu legen, bis das Zulassungsverfahren den Anforderungen an eine qualifizierte Bewertung der gesundheitlichen und ökologischen Risiken entspricht.

Der 1507-Mais wurde zweifach gentechnisch verändert. Zum einen produziert er das Gift eines Bodenbakteriums, das die Raupen des Maiszünslers abtötet. Seine zweite künstliche Eigenschaft ist seine Resistenz gegen den Pflanzenschutzwirkstoff Glufosinat. Während der 1507-Mais Glufosinat-Spritzungen problemlos verträgt, sterben andere Pflanzen auf dem Acker ab. Beide Gentech-Eigenschaften sind gewollt, doch gleichzeitig wirken sie auf das Agrarökosystem und die Artenvielfalt. Nützliche Insekten werden getötet. Glufosinat ist in Deutschland seit Ende 2013 für den Einsatz im Mais sogar verboten, ab 2017 in der ganzen EU.

Am 11.02.2014 stimmten die EU-Minister über den Zulassungsantrag zum Anbau des 1507-Mais ab. Fünf Länder waren dafür und 19 Länder dagegen. Deutschland enthielt sich der Stimme. CSU und SPD waren gegen den Antrag. Doch die Kanzlerin mit ihrer CDU setzt das Erbe der alten Koalition mit der FDP fort und will Gentech-Lobbyisten Tür und Tor öffnen. Auch die Senkung der Hürden für das Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) liegt sicher in ihrem Interesse. Im Ergebnis musste sich Deutschland der Stimme enthalten. Wie scheinheilig, denn es war klar, dass damit die Anbauzulassung ermöglicht wird.

Nun fordert Bundesagrarminister Friedrich die Bundesländer auf, ihrerseits den Anbau zu verbieten – was zurzeit gar nicht möglich ist. Nach aktuellem Recht setzt ein nationales Anbauverbot neue wissenschaftliche Erkenntnisse voraus, die eine Gefährdung der Gesundheit oder der Umwelt belegen und zum Zeitpunkt der Zulassung unbekannt waren.

Eine zweite Möglichkeit wäre die so genannte Opt-Out-Klausel. Diese würde den EU-Mitgliedstaaten erlauben, in der EU zugelassene Gentech-Pflanzen auf ihrem Gebiet zu untersagen. Doch diese Klausel gibt es noch nicht. Sie wird seit Jahren in der EU diskutiert und die griechische Ratspräsidentschaft hat gerade einen neuen Entwurf auf den Tisch gelegt. Ob und wann sie beschlossen wird, ist offen.
Sie wäre sowieso ein vergiftetes Geschenk, da im Gegenzug die Zulassung neuer Gentech-Pflanzen beschleunigt werden würde. Und es wäre ein trojanisches Pferd, denn damit wird in einem Teil der Mitgliedsstaaten mehr Akzeptanz für Agrogentechnik angestrebt und der Widerstand geteilt. Da in Deutschland die Bundesländer über die Nutzung dieser Klausel entscheiden würden, entstünde zudem ein Flickenteppich, der kaum kontrollierbar und volkwirtschaftlich sehr teuer wäre.