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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Mit dem Gesetzespaket werden richtige Weichen gestellt, aber es bleiben Defizite. Es ist gut, dass Weidetierhaltung und Agroforstsysteme gefördert werden. Aber ob in der Landwirtschaft Tätige auch ihre eigene soziale Situation verbessern können, wenn sie Natur, biologische Vielfalt, Tiere und Klima besser schützen, bleibt offen. Kooperative und genossenschaftliche Strukturen werden ebenso unzureichend berücksichtigt wie die Teilhabe von Frauen in der Landwirtschaft und in den ländlichen Räumen.

Paket zur EU-Agrarförderung mit Licht und Schatten

Am Donnerstag wurden vier Gesetze zur zukünftigen EU-Agrarförderung beschlossen. Leider fehlen dazu noch wichtige Grundlagenbeschlüsse auf EU-Ebene, weil sich EU-Kommission, Europäisches Parlament und Mitgliedsstaaten in ihrem Trilog dazu gerade massiv verhakt haben. Aber der Zeitdruck in den Mitgliedsstaaten ist sehr hoch. Denn schon Anfang 2022 müssen bei der EU so genannte Strategiepläne vorgelegt werden. Und die Bundestagswahl und die nachfolgenden aus heutiger Sicht schwierigen Koalitionsverhandlungen macht das sicher nicht einfacher. Deshalb ist richtig, jetzt über wichtige Eckpunkte abzustimmen. Die Agrarbetriebe sollten zumindest bei diesen Punkten wissen, worauf sie sich einstellen müssen.

Mit dem Gesetzespaket wird auch der schwer errungene Kompromiss der Agrarminister:innen der Bundesländer respektvoll umgesetzt. Im Grundsatz wird er ja unterdessen auch breit getragen. Klar ist nur auch, dass die vielen aufgestauten Probleme in der Landwirtschaft damit nicht alle gelöst werden.

Aber immerhin werden wichtige Weichen gestellt. Nur der behauptete Systemwechsel ist das natürlich nicht. Denn in der Landwirtschaft Tätige arbeiten ja weiter vor allem für Profite von Konzernen und Bodenspekulanten, statt zum eigenen oder unser aller Wohl. Hier hat die Koalition weitgehend versagt und das ist katastrophal. Gerade deshalb müssen aber in der Landwirtschaft Tätige ihre eigene soziale Situation verbessern können, wenn sie Natur, biologische Vielfalt, Tiere und Klima besser schützen. Diesen Anreiz muss die EU zusichern!

Im vorliegenden Gesetzespaket gibt es Licht und Schatten. Ein paar besonders wichtige Kritikpunkte sind:

  1. Gut, dass Schaf-, Ziegen- und Mutterkuhhaltende endlich eine Weidetierprämie bekommen. Aber warum nicht schon 2022?
  2. Gut, dass die Nutzung von Bäumen und Sträuchern auf Landwirtschaftsflächen, also Agroforstsysteme, zukünftig gefördert werden. Auch auf Grünland, wie von der LINKEN gefordert. Aber leider ohne den Vorbehalt des Naturschutzes. Und Neuanlagen werden nicht gefördert. Hier sind die Bundesländer gefordert!
  3. Ein Punktesystem wie z. B. die Gemeinwohlprämie des Deutschen Landschaftspflegeverbands wird nicht geregelt, trotz wohlwollender Signale aus Brüssel.
  4. Die Teilhabe von Frauen in der Landwirtschaft und in den ländlichen Räumen muss deutlich besser werden. Der Landfrauenverband hat in der Anhörung klar gesagt, warum und wie das geht: sowohl durch bessere Förderprogramme als auch durch die Hälfte Frauen in Entscheidungsgremien. Das muss endlich umgesetzt werden.
  5. Die Besonderheiten kooperativer und genossenschaftlicher Strukturen in der Landwirtschaft müssen besser berücksichtigt werden. Davon würden übrigens gerade Frauen profitieren. Hier muss dringend nachgebessert werden!
  6. Den Vorschlag aus der Anhörung, kleinere Schläge zu honorieren, unterstützt DIE LINKE. Es geht eben nicht um kleine gegen große Betriebe, sondern um eine gut strukturierte Landnutzung.

Die weitergehenden Forderungen sind im Entschließungsantrag der LINKEN zusammengefasst.

Hier der Entschließungsantrag der Linksfraktion zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 19/29490, 19/30242, 19/… –
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Gesetz – GAPDZG)