Tackmanns Bundestagsreport: Klitzekleine Chance für Transparenz am Bodenmarkt
In der letzten Ausschusssitzung vor der parlamentarischen Weihnachtspause überbrachte die Koalition nur ein klitzekleines Geschenk. Ausdrückliche Prüfaufträge für die Bundesregierung mit ständiger Berichterstattung zu den Ergebnissen als Reaktion auf einen Antrag der Opposition sind extrem ungewöhnlich und deutlich mehr, als einen Antrag der LINKEN nur abzulehnen, wie das üblich ist. Insofern ist dies ein Erfolg des jahrelangen Drucks der LINKEN beim Thema Bodenspekulation. Aber angesichts der sich zuspitzenden Probleme durch landwirtschaftsfremde Investoren, die nicht nur eine akute Bedrohung der ortsansässigen Agrarbetriebe sind, sondern die Landwirtschaft auch weiter von den Dörfern abkoppelt, ist das viel zu wenig. Denn die Heuschrecken ziehen weiter über das Land, wenn sie nicht durch den Gesetzgeber gestoppt werden. Er muss seinen besondere Verantwortung für den Boden als natürlichen Reichtum ernstnehmen und ihn im Interesse aller bewahren. Boden ist aus Sicht der LINKEN eben keine Ware, ähnlich wie Wasser und Luft, und deshalb gilt hier insbesondere Artikel 14 Grundgesetz: Eigentum verpflichtet und muss zum Gemeinwohl verwendet werden. Das schließt den seit dem Ende des II. Weltkriegs breit getragenen politischen Konsens ein, dass das Bodeneigentum breit gestreut bleiben soll.