Agrarbetriebe brauchen beim Düngerecht endlich Verlässlichkeit und finanzielle Unterstützung
„Dass erst das Vertragsverletzungsverfahren der EU wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie 2014, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes und daraus folgende Strafzahlungsandrohungen nötig waren, damit in Deutschland zusätzliche Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers und Oberflächenwassers vor Nitrateinträgen aus der Landwirtschaft ergriffen werden, ist unverantwortlich und nutzt niemandem. Im Gegenteil. Dieses späte Einlenken bringt dem Berufsstand wenig. Es war unlauter, in dessen Namen jahrzehntelang Änderungen zu verweigern. Angemessene Übergangszeiträume sind so kaum mehr möglich, ausreichende finanzielle Förderung des Umbaus aber umso dringender.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion „EU-Nitratrichtlinie sinnvoll umsetzen“ (Drs. 19/21888).