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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Agrarbetriebe brauchen beim Düngerecht endlich Verlässlichkeit und finanzielle Unterstützung

„Dass erst das Vertragsverletzungsverfahren der EU wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie 2014, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes und daraus folgende Strafzahlungsandrohungen nötig waren, damit in Deutschland zusätzliche Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers und Oberflächenwassers vor Nitrateinträgen aus der Landwirtschaft ergriffen werden, ist unverantwortlich und nutzt niemandem. Im Gegenteil. Dieses späte Einlenken bringt dem Berufsstand wenig. Es war unlauter, in dessen Namen jahrzehntelang Änderungen zu verweigern. Angemessene Übergangszeiträume sind so kaum mehr möglich, ausreichende finanzielle Förderung des Umbaus aber umso dringender.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion „EU-Nitratrichtlinie sinnvoll umsetzen“ (Drs. 19/21888).

LINKE wills wissen – EU-Nitratrichtlinie

Seit Inkrafttreten der EU-Nitratrichtlinie Ende 1997 hatten die verschiedenen Bundesregierungen Zeit, diese in Form einer Verordnung national umzusetzen. Doch auch die letzte Änderung der Düngeverordnung, die am 27.03.2020 den Bundesrat passierte, ist heiß umstritten. Und auch diese Änderung kam nur, weil mittlerweile im Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland Strafzahlungen fällig gewesen wären. In der vorliegenden Anfrage möchten wir Kritikpunkte hinterfragen.