9. Juli. 2019 | Aktuelles, Nachhaltige Landwirtschaft, Pressemitteilungen |
„Obwohl die Bundesregierung die Potenziale des THC-armen Nutzhanfanbaus erkannt hat, blockiert sie weiter seine Streichung aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und zementiert damit völlig unnötig hohe Risiken für die Anbaubetriebe,“ kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN „Nutzhanf – Agrarstoff mit Potenzial“ (Drs. 19/11377)
9. Juli. 2019 | Aktuelles, Kleine Anfragen, Nachhaltige Landwirtschaft |
Nutzhanf stellt pflanzenbaulich niedrige Ansprüche (Keine Bewesserung, Keine Pestizide) und eignet sich als Zwischenfrucht. Trotz der niedrigen Grenzwerte für THC wird Nutzhanf im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt. Dies erschwert den Handel von Hanf (z.B. als Tee). Bestimmte Pflanzenteile des Nutzhanfs unterfallen dem BtMG, obwohl sie keinerlei berauschende Wirkung besitzen. Dadurch wird das agrarische, industrielle und wissenschaftliche Potenzial dieser Kulturpflanze erheblich erschwert.