LINKE wills wissen – Pachtzahlungsverzug bei BVVG-Flächen
Grundsätzlich endet ein Pachtvertrag mit Ablauf der Vertragslaufzeit. Fristlose Kündigungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Das gilt auch und insbesondere für Pachtverträge der bundeseigenen BVVG. Wir fragen die Bundesregierung nach Berichten, dass ein kurzfristiger Verzug bei Pachtzahlungen auch dann zur sofortigen Kündigung von Pachtverträgen durch die BVVG geführt hat, wenn dadurch die Existenzgrundlage des Betriebs akut gefährdet wurde.