„Die Industriegläubigkeit hat in der EU erste Risse bekommen , und damit bekommt die Achtung des Vorsorgeprinzips eine neue, wenn auch kleine, Chance. Die Mitgliedstaaten haben der Kommission eine Verschnaufpause abgerungen. Im Tauziehen um die Wiederzulassung ist auch durch die gespaltene Haltung Deutschlands zumindest nochmals Zeit gewonnen. Nun gilt es, das Vorsorgeprinzip konsistent anzuwenden und darüber hinaus gezielt weitere Studien, insbesondere zur Kontakthäufigkeit mit Glyphosat, möglicher Kanzerogenität durch das Auslösen von oxidativem Stress oder zu möglichen kumulativen Effekten, auf den Weg zu bringen.
Um den Eintrag von Glyphosat in die Lebensmittelkette wirksam zu verhindern, fordert DIE LINKE als Sofortmaßnahme das Anwendungsverbot in der sogenannten Vorerntebehandlung und auf privaten und kommunalen Flächen. Ein Werbeverbot für Pflanzenschutzmittel, die Glyphosat enthalten, muss geprüft werden; in Garten- und Baumärkten sowie im Internet darf es nicht mehr für den privaten Gebrauch vertrieben werden.“
F.d.R. Benjamin Wuttke
„Die Nicht-Entscheidung der EU-Kommission über die Wiederzulassung von Glyphosat ist zum jetzigen Zeitpunkt die richtige Entscheidung, denn solange die Widersprüche in der wissenschaftlichen Bewertung der gesundheitlichen Risiken von Glyphosat nicht ausgeräumt sind, kann keine Blankovollmacht vergeben werden“, so Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Tackmann weiter: