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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

TOP 23. Rede zu Protokoll, 16.01.2013, Dr. Kirsten Tackmann, Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz – TierGesG), Drucksache 17/12032
Lesen Sie auch die parlamentarische Debatte im Anhang.

Im Jahr 2012 trat eine neue Tierseuche mit großen Schäden vor allem in Schafbeständen auf. Als Ursache wurde später ein bislang völlig unbekanntes Virus identifiziert, das nach dem ersten Ort benannt wurde, wo die Erkrankung auftrat: das Schmallenberg-Virus. Aber auch in den Jahren davor erkrankten Nutztierbestände an neuen oder bislang hier unbekannten Krankheiten. Erinnert sei an die Blauzungenkrankheit bei Schafen und Ziegen oder das Blutschwitzen der Kälber. Das so genannte Vogelgrippe-Virus verbreitete sich in einer bislang nicht gekannten Geschwindigkeit von Asien bis nach Europa aus und löste eine Debatte über das Risiko von Pandemien aus, also Infektionserkrankungen, die sich ohne zeitliche und räumliche Beschränkungen ausbreiten und damit besonders riskant sind. Es gibt auch Bestandserkrankungen, deren Ursache sehr lange ungeklärt bleiben, wie beim so genannten chronischen Botulismus der Rinder. Fazit: Tiererkrankungen und Tierseuchen sind unterdessen zu Existenz bedrohenden Risikofaktoren für Landwirtinnen und Landwirte geworden. Mal ganz davon abgesehen, dass solche Situationen Bäuerinnen und Bauern auch emotional stark belasten.

Auch deshalb muss das Thema Tiergesundheit in der Politik viel höhere Priorität bekommen. Das gilt selbstverständlich auch für Kontrollbehörden und Tierärzteschaft. Gemeinsam tragen wir die Verantwortung für gesunde landwirtschaftliche Nutztierbestände und ihren Schutz vor Erkrankungen und Tierseuchen. Dazu werden auch tiergerechtere Haltungsbedingungen gebraucht und eine integrierte tierärztliche Bestandsbetreuung. Das hat die Linksfraktion auch im Zuge der Diskussionen zur Novelle des Arzneimittelgesetzes und den zu Recht kritisierten hohen Antibiotika-Verbrauch in Deutschland gefordert.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler warnen seit Langem vor steigenden Infektionsrisiken durch den globalisierten Handel und Personenverkehr. Auch die Folgen des Klimawandels tragen zu neuen Risiken bei, insbesondere wenn Infektionskrankheiten durch Insekten oder andere Vektoren übertragen werden. So haben unterdessen selbst die Afrikanische Pferdepest, African Horse Sickness (AHS), die Chikungunya-Infektion, die Afrikanische Schweinepest und das West-Nil-Virus (WNV) ein Gefährdungspotenzial für europäische Tierbestände.

Ein „einfach weiter so“ kann es deshalb aus meiner Sicht nicht geben. Die Agrarforschung, insbesondere die epidemiologische Forschung, muss dringend gestärkt werden um die Ausbruchs- und Verbreitungsrisiken besser zu kennen und Handlungskonzepte zu ihrer Vermeidung bzw. zur Schadensbegrenzung zu entwickeln. Doch leider handeln seit vielen Jahren die Bundesregierungen aller Farbenspiele jenseits „richtig rot“ entweder nicht oder genau entgegengesetzt. Gerade weil die Bedrohungen immer größer werden, fordert die Linksfraktion ein Epidemiologisches Zentrum, dass sich mit den drängenden angewandten Fragestellungen befasst, die sich in den Tierhaltungsbetrieben stellen.

Die Linksfraktion hat sich im Jahr 2012 intensiv mit der problematischen Tiererkrankungs-Situation beschäftigt und einen eigenen Antrag dazu vorgelegt (Bundestagsdrucksache 17/9580). Immer häufiger sehen sich tierhaltende Betriebe unverschuldet und ungeschützt mit bisher unbekannten oder zurückkehrenden Infektionsrisiken konfrontiert. Zusätzlich tragen hohe Bestandsdichten in den Ställen und in einigen Region zum steigenden Tierseuchenrisiko bei, deren Folge das Töten großer Bestände aus Gründen des Seuchen- und Verbraucherschutzes bedeuten kann. Klimawandel und Globalisierung erhöhen das Risiko von Tierseuchen und -erkrankungen, die Existenz gefährdend für landwirtschaftliche Betriebe sind. In solchen bedrohlichen, aber kaum vermeidbaren oder zumindest nicht selbst verschuldeten Situationen greifen die bisher verfügbaren Regularien (staatliche Feststellung, Tierseuchenkassen) nicht oder zu spät. Daher hält die Linksfraktion einen Notfonds für tierhaltende Betriebe für dringend notwendig. Der Antrag wurde leider abgelehnt.

Der heute vorliegende Entwurf eines Tiergesundheitsgesetzes geht aus Sicht der Linksfraktion in die richtige Richtung. Viele Forderungen der Tierärzteschaft wurden in den Gesetzentwurf eingearbeitet. Das ist gut so. Die Kritikpunkte der Agrarwirtschaft sollten wir im Ausschuss diskutieren.

Dem Ansatz der Vorbeugung wird im Tiergesundheitsgesetz eine neue, ebenso wichtige Priorität gegeben. Im bisherigen Tierseuchengesetz war dies nicht so. Das ist ein Fortschritt. Der Schutz der Menschen vor Zoonosen sollte allerdings auch im Gesetzeszweck festgehalten werden, finde ich. Unverständlich ist, warum die umfangreichen Änderungsvorschläge des Bundesrats so wenig berücksichtigt werden. Das wird im Agrarausschuss noch zu diskutieren sein. Für die Linksfraktion geht es darum, weiterhin eine möglichst hohe Effektivität bei der Verhütung und Bekämpfung von Tiererkrankungen zu sichern. Dabei sind auch Tierhalterinnen und Tierhalter stärker in die Pflicht zu nehmen. Sie haben direkten Einfluss auf ihre Tiere und die Haltungsbedingungen. Gesunde Tierbestände sind ein Gemeinschaftswerk!

Anhang: 130117_debatte_tierschutzgesetz_17217.pdf