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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Die Pflege und Bewirtschaftung des Waldes sind Teil der Daseinsvorsorge. Sie garantieren die Gemeinwohlleistungen zum Schutz des Klimas und der Umwelt, der Erholung und Gesundheit, der Bildung und vieles mehr. Der Wald ist mehr als Holzproduktion.

TOP 9 Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Nachhaltige Waldbewirtschaftung sicherstellen – Kooperative Holzvermarktung ermöglichen Drucksachen 18/2876, 18/3578

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Rede im Bundestag, 26.03.2015

Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Im Grunde geht es heute um die Frage:  Wollen wir sicherstellen, dass sich private Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer oder Kommunen bei der Betreuung ihres Waldes zwischen staatlichen und privaten Forstdienstleistern entscheiden können? Genau das hat das Kartellamt infrage gestellt, weil es wettbewerbsrechtliche Bedenken hat, wenn sich der staatliche Forst dort einmischt. Dieses Damoklesschwert schwebt aber schon seit Ende 2013 über den Köpfen der Beschäftigten. Ich finde, wir müssen hier jetzt Klarheit schaffen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Für uns Linke steht völlig außer Frage, dass ein staatliches Angebot zur forstlichen Betreuung im Privat- und Kommunalwald wichtig ist. Ich habe die Debatte eigentlich bisher so verstanden, dass wir uns an der Stelle auch vollkommen einig sind. Gerade für die vielen Klein- und Kleinstwaldbesitzer oder für die Kommunen ist ein staatliches Unterstützungsangebot eine wichtige Alternative, vielleicht anders als bei den großen Waldbesitzer, die häufig selbst eigene Forstleute einstellen können.

Als Linke wollen wir, dass genau wie bei Äckern und Wiesen auch das Eigentum am Wald in der Gesellschaft breit gestreut und dort auch verankert bleibt.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wenn wir trotzdem eine optimale forstliche Betreuung und nachhaltige Nutzung des Waldes sichern wollen, dann brauchen wir eben professionelle Unterstützung. Ich sage: Bei staatlichen Forstleuten kann man davon ausgehen, dass die wirtschaftlichen Eigeninteressen dem Gemeinwohlinteresse deutlich nachgeordnet sind,

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

auch wenn sie zugegebenermaßen von den öffentlichen Haushalten der Länder nicht völlig unabhängig sind. Aber forstliches Handeln kann in dem Fall ja auch demokratisch kontrolliert werden.

Die Agrarminister aller Bundesländer haben bei einer Konferenz in Potsdam im vergangenen Jahr dazu gesagt:

Dadurch sind sie Ansprech- und Servicepartner für Waldbesitzer, Behörden, Bürgerinnen und Bürger. Sie genießen hohe Akzeptanz in der Bevölkerung sowie bei den maßgeblichen Verbänden der Waldbesitzer und der Holzindustrie.

Diese Verbindung zwischen der Gemeinwohlverpflichtung einerseits und dem Vertrauen andererseits ist deshalb wichtig, weil es im Wald eben um mehr geht als um Holzernte. Der Bund Deutscher Forstleute, also die Gewerkschaft der Forstleute, sagt das unter der Überschrift „Der Wald ist keine Schraubenfabrik!“ so:

Die Pflege und Bewirtschaftung des Waldes sind Teil der Daseinsvorsorge. Sie garantieren die Gemeinwohlleistungen zum Schutz des Klimas und der Umwelt, der Erholung und Gesundheit, der Bildung und vieles mehr. Der Wald ist mehr als Holzproduktion.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Besser kann man aus meiner Sicht die Fürsorgefunktion des Staates für den Wald nicht beschreiben.

Eigentlich wundert man sich, wenn überhaupt infrage gestellt wird, dass die staatliche Betreuung von Privat- und Kommunalwald möglich sein soll. Aber die Säge- und Holzindustrie hat das im Jahr 2001 kritisiert. Genau das war die Aufforderung an das Kartellamt, aktiv zu werden. Ehrlich gesagt wundere ich mich auch deshalb ein wenig darüber, weil in vielen anderen Branchen das Kartellamt viel mehr gefordert ist, um Marktdominanz einzuschränken, zum Beispiel bei den Supermarktketten.

(Beifall bei der LINKEN)

Noch mehr wundern mich die Zweifel des Kartellamtes, weil es hier eben nicht um die Holzvermarktung und damit um Wettbewerb geht. Bei der forstlichen Betreuung geht es vielmehr um die vielen Schritte, die im Laufe des Lebens eines Waldes vor der Holzernte stattfinden müssen, also um Tätigkeiten, die dem Wettbewerbsrecht gar nicht unterliegen. Es geht zum Beispiel um die Holzauszeichnung, dass also ein staatlicher Förster feststellt, welche Bäume gefällt werden können, und dass trotzdem der Wald nachhaltig genutzt werden kann. Es geht zum Beispiel darum, einen Nadelwald, bei dem alle Bäume gleichaltrig sind, zu einem Mischwald umzubauen, damit die ökologische Funktion des Waldes gesichert wird. Deshalb ist aus meiner Sicht vor allem die fachliche Qualität der forstlichen Betreuung von Bedeutung dafür, für welchen Dienstleister ich mich entscheide. Das muss aus meiner Sicht auch gesichert bleiben.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn eine Klarstellung im Bundeswaldgesetz notwendig ist, um die Bedenken des Kartellamtes auszuräumen, dann sollten wir dieses Problem endlich lösen, nicht nur, weil wir endlich Rechtssicherheit brauchen, sondern vor allen Dingen, weil die Beschäftigten in den Forstämtern, Forstverwaltungen und auch die Waldbesitzer Klarheit brauchen. Der Antrag der Grünen geht genau in diese Richtung, und deswegen werden wir ihm zustimmen.

Ich sage aber auch: Beim Bundeswaldgesetz gibt es noch ganz andere Baustellen. Ich nenne als Beispiel die Festschreibung von sozialökologischen Mindestkriterien für die Waldbewirtschaftung. Wir haben dies immer gefordert; die SPD und die Grünen auch ‑ ich weiß. Wenn es jetzt wirklich noch Debattenbedarf gibt, muss man das möglicherweise von der Lösung des Kartellamtsproblems trennen, damit man das zügig klären kann. Eine noch bessere Lösung wäre aber, dass es Bewegung bei den Mindeststandards gibt und sie endlich im Bundeswaldgesetz festgeschrieben werden. Wir werden diese Entwicklung jedenfalls weiter beobachten und voranbringen.

Wir bleiben Ihnen auf den Fersen.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Die gesamte Debatte: 150326_Debatte Waldbewirtschaftung