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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Lesen Sie Kirsten Tackmanns Artikel zum Bundestagsreport der Brandenburger Landesgruppe. Diesmal zum Konflikt um die umstrittene Schweinemastanlage in Haßleben.

Eigentlich ist die Uckermark sehr idyllisch. Im 600-Seelen-Dorf Haßleben wäre das vorbei, wenn dort tatsächlich die neue Mega-Schweinemastanlage eines holländischen Investors entsteht. Seit neun Jahren steht eine Entscheidung der zuständigen Landesbehörde (LUGV) zu seinem vor Ort umstrittenen Antrag aus. Immer wieder wurden Nachbesserungsauflagen erteilt. Statt ursprünglich fast 70.000 will er nun „nur“ noch 36.000 Tierplätze einrichten. Formal rechtlich wurde vergangene Woche „grünes Licht“ für die Anlage gegeben. Allerdings heißt das noch lange nicht, dass tatsächlich gebaut werden darf. Das zuständige Ministerium hat keinen Vollzug erteilt. Damit haben Klagen aufschiebende Wirkung.

Bei einem Besuch der Vorgänger-Anlage in Haßleben in den 1980ern als junge Tierärztin konnte ich mir schon damals nicht vorstellen, wie man bei so extremen Tierkonzentrationen z. B. Schweinepest in den Griff bekommen soll und die vorsorgliche Tötung von mehreren 10.000 Schweinen angeordnet wird. Schon allein aus diesem Grund halte ich solche Mega-Anlagen für nicht verantwortbar.

1991 wurde die Anlage geschlossen. Nun soll sie wieder zum Leben erweckt werden. Seit der Entscheidung steht Umweltministerin Anita Tack (LINKE) in der Kritik. Sie sei in dieser Sache ökologisch unglaubwürdig und leiste der Agrarindustrie Vorschub. Das ist Unsinn, denn in anderen Fällen wurden schon kleinere Erweiterungen von Tierhaltungsanlagen aus ökologischen Gründen verwehrt, obwohl sie agrarpolitisch gut begründbar gewesen wären -im Gegensatz zu Haßleben. Trotzdem wird ihr und auch der LINKEN insgesamt vorgeworfen, nicht genug gegen die Anlage getan zu haben. Die Genehmigung hätte versagt werden können und müssen. Dabei sind es bundesgesetzliche Regelungen, die auch eine Grüne Ministerin gebunden hätten. Leider sind auf Landesebene die gesetzlichen Mittel gegen solche Mega-Anlagen begrenzt. Der Bundesgesetzgeber ist gefordert. Das Bundesrecht muss im Interesse gesunder Tierbestände, fair bezahlter Arbeitsplätze und zur Minimierung ökologischer Risiken angepasst werden. Auch das kommunale Mitwirkungsrecht ist zu stärken.

Die ökologische Sensibilität solcher Regionen wie um Haßleben kann in Gesetzen nur begrenzt widergespiegelt werden. Daher müssen kritische Bündnisse innerhalb und außerhalb der Parlamente gestärkt werden. Gemeinsam müssen wir an den Stellen politisches Handeln einfordern, die tatsächlich etwas ändern können.

DIE LINKE findet eine Debatte, die sich auf „große Betriebe gegen kleine Betriebe“ reduziert, falsch. Uns geht es um die Qualität der Tierhaltung und ihre sinnvolle Einbindung in regionale Stoff- und Wirtschaftskreisläufe. Eine Mega-Anlage wie in Haßleben ist damit unvereinbar. Es sind zu viele Tiere in einem Stall und an einem Standort. Die Tierhaltung sollte an die Fläche gebunden sein. So können die Tierbestände mit Futtermitteln aus der Region versorgt und Gülle vor Ort so ausgebracht werden kann, dass die Aufnahmekapazität der Böden nicht überbeansprucht wird. Grundsätzlich sind Ställe bzw. Stallanlagen so zu konzipieren, dass die Tiergesundheit im Mittelpunkt steht. Nicht die Tiere sind den Anlagen anzupassen, sondern die Anlagen den Tieren.

Hier der Antrag „Landwirtschaftliche Nutztierhaltung tierschutzgerecht, sozial und ökologisch gestalten“ (17/10694)

Hier ein ausführlicher Artikel von MdB Dr. Kirsten Tackmann vom 25. Juni 2013 zur Mega-Schweinemastanlage in Haßleben.