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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Die Bundesregierung hat für fünf weitere Jahre die Tür für den höchst umstrittenen Wirkstoff Glyphosat geöffnet. Der Landwirtschaftsminister Schmidt begründet seinen angeblichen Alleingang damit, dass er entscheidende Forderungen für mehr Tierwohl und biologische Vielfalt im Zulassungsantrag durchgesetzt hätte, bleibt aber den Nachweis schuldig. Sicher ist bislang nur, dass er zugestimmt hat, obwohl er seine Forderung, die Zulassung nur für drei Jahre zu verlängern, nicht durchgesetzt hat. Aus Sicht der LINKEN ist aber jede Verlängerung der Zulassung ein Verstoß gegen das Vorsorgeprinzip und Deutschland hätte einer Wiederzulassung von Glyphosat nicht zustimmen dürfen.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, Agrarexpertin der LINKEN im Bundestag die gestrige deutsche Zustimmung zur Wiederzulassung von Glyphosat um fünf weitere Jahre.

Dr. Kirsten Tackmann weiter:

„Völlig unklar ist, ob wenigstens die seit vielen Jahren geforderten Sofortmaßnahmen zur Risikominimierung, zum Beispiel das Verbot im privaten Bereich, Biodiversitätsklausel, ein Verbot der Werbung oder der Vorerntebehandlung, Teil der Einigung sind. Wenn Agrarminister Schmidt bei diesen Punkten genauso konsequent war wie bei der Dauer der Zulassung, ahne ich Schlimmes.

Deutschland muss nun alle nationalstaatlichen Möglichkeiten ausschöpfen – ähnlich wie Frankreich -, um die Verwendung von Glyphosat zu beschränken. Hierzu gehört auch ein Minimierungskonzept mit dem Ziel, die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft auf Ausnahmen zu begrenzen.

Das Zulassungsverfahren muss endlich im Gemeinwohlinteresse geändert werden. Es muss unabhängig von Konzerninteressen sein, gesundheitliche und ökologische Gefahren besser berücksichtigen – hierzu zählen Langzeit- und kumulative Effekte auf Nicht-Zielorganismen sowie systematische Kollateralschäden zum Beispiel auf die biologische Vielfalt  – sowie sozio-ökonomische Wirkungen einbeziehen.“

DIE LINKE im Bundestag fordert konkret:

  • ein Minimierungskonzept mit dem Ziel, Glyphosatanwendungen kurzfristig auf Ausnahmen zu beschränken und alternative Bewirtschaftungskonzepte zu befördern
  • ein Verbot von glyphosathaltigen Herbiziden bei der Vorerntebehandlung (Sikkation)
  • ein Verbot von glyphosathaltigen Herbiziden für den Einsatz im privaten Bereich, wo sachgemäßer Umgang nicht garantiert ist
  • ein Verbot von glyphosathaltigen Herbiziden auf öffentlichen Flächen (Parks, Spielplätzen)
  • ein Werbeverbot für glyphosathaltige Herbizide
  • ein Verbot des Online-Handels mit Glyphosat
  • die Initiierung von unabhängigen Studien sowohl zur Klärung von verbotenen Wirkmechanismen als auch zur Klärung der tatsächlichen Disposition für die Normalbevölkerung (repräsentative Untersuchungen zum Nachweis von Glyphosat sowohl beim Menschen als auch in Lebensmitteln)

Hintergrund:
Ein Ja von Deutschland hat im gestrigen EU-Vermittlungsausschuss dafür gesorgt, dass die Zulassung des umstrittenen Wirkstoffes Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln um weitere fünf Jahre verlängert wurde. Landwirtschaftsminister Schmidt beruft sich bei seiner Abstimmungsempfehlung gegenüber der deutschen Vertretung im Ausschuss auf Zugeständnisse im Zulassungsantrag, die Deutschland durchgesetzt hätte. Damit spielt er vermutlich auf seine Forderungen in seinem Schreiben an den Gesundheitskommissar Andriukaitis vom 8. November 2017 an. Darin verspricht Schmidt eine Zustimmung Deutschlands zur Wiederzulassung von Glyphosat, wenn die Zulassung auf drei Jahre beschränkt, die Verwendung von glyphosathaltigen Herbiziden im privaten Bereich verboten, die Biodiversitätsklausel angewandt und das Genehmigungsverfahren geändert wird. Was tatsächlich geregelt wurde, ist nach wie vor unbekannt.