„Gebraucht werden aber über die Lebendtierexporte in Drittländer hinaus bundeseinheitliche Regeln zu tierschutzgerechten Lebendtiertransporten generell. Mit dem Staatsziel Tierschutz steht die Bundesregierung in der Pflicht, für die benötigten Rechtsgrundlagen zu sorgen. Erst Recht angesichts des beginnenden Klimawandels müssen Lebendtiertransporte auf unvermeidliche Strecken begrenzt und unnötige gestoppt werden.
Langstreckentransporte für nur wenige Cent Kostenersparnis sind unverantwortlich. Der Sinn des Exports unserer Hochleistungsrassen in andere Klimazonen ist fraglich und kann mit genetischem Material tierschutzgerechter erfolgen. Aber auch im eigenen Land muss der Sinn von Tiertransporten dringend hinterfragt werden. Erst recht, wenn diese nur stattfinden, weil der nächste Zuchtbetrieb oder die nächste Schlachtstätte weit weg sind. Der Umbau der Strukturen hin zur flächengebundenen Tierhaltung muss einhergehen mit regionalen, mobilen und Weide-Schlachtstätten, um unnötige, erst Recht langwierige Tiertransporte zu vermeiden. Mittelfristig müssen Lebendtiertransportzeiten auf maximal vier Stunden begrenzt werden.
Dass dies möglich und auch im Interesse der Tierhaltenden ist, erfahre ich auch immer wieder in meinem Heimatwahlkreis. Hier gibt es bereits erste Praxisbeispiele für Förderung haltungsnaher Schlachtungen in der Schweinehaltung. Ein solches Beispiel besuche ich heute bei der Prignitzer Landschwein GmbH von Herrn Remmert, um das Problem weiter zu diskutieren. Die Verarbeitungsmöglichkeiten in der Region zu verbessern ist essentiell für den Umbauprozess und bringt mehr regionale Versorgung und Wertschöpfung. Mobile Schlachtungen sowie kleinere regionale Schlachtbetriebe brauchen mehr Unterstützung durch rechtliche Regelungen und finanziell.“
Hier die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage Nr. 6/046.