Es gilt das gesprochene Wort.
Seit acht Jahren bin ich Bundestagsabgeordnete. Während dieser Zeit erlebte ich unzählige Ausschuss-Anhörungen zu vielen verschiedenen Themen. Oft gab es von Sachverständigen massive Kritik an den Gesetzentwürfen der Koalitionen. Meist verbunden mit klugen Verbesserungsvorschlägen. Aber in nur zwei Fällen gab es nach der Anhörung noch nennenswerte Änderungsanträge der Koalition, die solche Hinweise aus der Anhörung aufgriffen. Das war beim Bundeswaldgesetz der großen Koalition der Fall und trifft nun auch beim vorliegenden Gesetzentwurf zur Novelle des Patentrechts zu. Leider sind das seltene parlamentarische Sternstunden, obwohl das eigentlich selbstverständlich sein sollte.
Wenn es beim Patentgesetz zu einer Sternstunde der Gesetzgebung gereicht hätte, wäre das Glücksgefühl fast nicht zum Aushalten gewesen. Aber davor hat uns die FDP bewahrt. Dazu etwas später.
Jedenfalls hatten fast alle Sachverständigen bei der Anhörung des federführenden Rechtausschusses am 12. Juni 2013 im Rahmen der ohnehin anstehenden Gesetzesnovelle auch klarstellende Formulierungen zum Thema Biopatentierung gefordert. Sie sollen sichern, dass konventionelle Züchtungsverfahren nicht patentiert werden können. Dieses Verbot der Patentierung sollte umfänglich sein, das heißt aus diesen Verfahren entstehende Nachkommen oder daraus erzeugte Produkte einschließen.
Genau das stand auch in einem von allen Bundestagsfraktionen erarbeiteten Antrag, der mit allen Stimmen des Bundestags 2012 angenommen wurde.
Im Gesetzentwurf der Koalition zum Patengesetz fand sich diese Klarstellung trotzdem nicht. Vielmehr meldeten sich aus dem FDP-geführten Justizministerium Bedenkenträger zu Wort. Mit Störfeuer von dort war schon versucht worden, den Antrag aller Bundestagsfraktionen zu verhindern. Vor einem Jahr war diese Attacke aber noch erfolglos.
Aber treu nach dem Struck’schen Gesetz, dass kein Gesetzentwurf das Parlament unverändert verlässt, gab es ja die Chance, dass die Fraktionen ihre Positionen durch eine Änderung des Gesetzentwurfs einbringen.
Leider haben SPD und GRÜNE trotz der bekanntermaßen gemeinsamen Position diesen Antrag zur Präzisierung im § 2a aus wahltaktischem Kleingeist ohne DIE LINKE eingebracht. Aber natürlich haben wir dem Antrag zugestimmt, weil damit das weitreichende Biopatentverbot erreicht worden wäre, das wir eigentlich alle schon beschlossen hatten. Aber wie befürchtet fand der Änderungsantrag keine Mehrheit. Weil die FDP blockierte und die Union umfiel.
Aber ein bisschen musste sich Schwarz-Gelb dann doch bewegen, um nicht gänzlich das Gesicht zu verlieren, da sie dem überfraktionellen Antrag ja zugestimmt hatten. Mit ihrem Änderungsantrag werden nun zumindest die Nachkommen von der Patentierbarkeit ausgenommen. Eine Produktpatentierung aus konventioneller Zucht jedoch, beispielsweise ein Pflanzenöl, wird damit weiterhin möglich sein. Die Änderung am Gesetzentwurf erfüllte also nur eine der beiden wichtigen Forderungen aus der Anhörung. Das Glas ist also höchstens halb voll. Daher können wir uns nur enthalten.
Aus Sicht meiner Fraktion möchte ich noch einmal ganz grundsätzlich auf das Thema der Biopatentierung eingehen. DIE LINKE hat eine klare und unmissverständliche Position: wir wollen ein umfassendes Verbot von Biopatenten. Ganz grundsätzlich können aus unserer Sicht Pflanzen, Tiere und ihre Gene inklusive ihrer Eigenschaften und Funktionen zwar entdeckt, aber nicht erfunden werden. Ich finde, ein Patentschutz ist schon aus systematischen Gründen völlig absurd. Es ist ein Grundprinzip, dass Natur und ihre Eigenschaften nicht von Menschen erfunden und deshalb auch nicht patentiert werden können. Aber es geht uns um mehr: Unsere Ablehnung von Biopatenten ist auch mit ihren gesellschaftlichen Risiken begründet. Denn es geht um die Abwägung zwischen Schutzinteressen Einzelner auf der einen und dem Schutz der Interessen der Gesellschaft auf der anderen Seite. Aus dieser gesellschaftspolitischen Sicht halten wir Patente auf Leben weder für ethisch noch sozio-ökonomisch oder ökologisch verantwortbar. Patente auf Leben können beispielsweise das Recht auf Nahrung und die Ernährungssouveränität gefährden.
Die Behauptung, die Möglichkeit zum Wissensschutz durch Biopatente wäre ein Anreiz zur wissenschaftlichen Arbeit, ist zumindest bezüglich der Wissenschaft im öffentlichen Interesse nicht belegt. Biopatente sichern die wirtschaftlichen Interessen der Patentinhaber, aber nicht die Interessen der wissenschaftlichen Community. Das ist in vielen Bereichen durchaus legitim. Bei der lebensmittelproduzierenden Agrarwirtschaft ist es das aus unserer Sicht ganz sicher nicht.
DIE LINKE hat 2012 einen eigenen Biopatent-Antrag zur Abstimmung gestellt, in dem wir das weitreichende Verbot der Patentierung von Leben fordern (Bundestagsdrucksache 17/8584 „Keine Patente auf Leben“). Um das zu erreichen, müssten auch internationale Vereinbarungen neu verhandelt werden, wie beispielsweise das TRIPS-Abkommen über die geistigen Eigentumsrechte. Auch auf EU-Ebene müsste sich einiges ändern. Und natürlich müssten die Änderungen auch im deutschen Patentgesetz übernommen werden. Der erste kleine Tippelschritt, den der Bundestag heute geht, reicht nicht. DIE LINKE wird weiter Druck machen.
Hier lesen Sie die gesamte Debatte: 130627_Debatte_Biopatente_17250