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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Lesen Sie die Rede von Dr. Kirsten Tackmann auf dem Symposium„Biopatente und Landwirtschaft – wie passt das zusammen?“ des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Es gilt das gesprochene Wort.

 

Anrede,

DIE LINKE hat eine klare und unmissverständliche Position: wir wollen ein umfassendes Verbot von Biopatenten. Dafür gibt es gute Gründe. Aber auch die Erfahrung der vergangenen Jahre mahnen uns dazu, denn es wurden immer wieder sehr weitreichende Biopatente erteilt.

Ganz grundsätzlich können aus unserer Sicht Pflanzen, Tiere und ihre Gene inklusive ihrer Eigenschaften und Funktionen zwar entdeckt, aber nicht erfunden werden. Ein Patentschutz ist hier deshalb schon aus systematischen Gründen absurd.

Konsequenterweise kann sich dann ein patentrechtlicher Schutz auch nicht auf Lebensmittel beziehen, die aus Pflanzen und Tieren, Teilen oder Organen hergestellt werden. Das gleiche gilt auch für züchterische Verfahren, die im Wesentlichen biologisch sind. Also zum Beispiel Kreuzung oder Selektion.

Eine Biopatentierbarkeit kann auch nicht daraus abgeleitet werden, dass bestimmte Suchtests zur Bewertung von Zuchtergebnissen genutzt werden, wie z. B. beim so genannten smart breeding. Auch für die Nachkommen der so gezüchteten Tiere und Pflanzen kann es logischerweise keinen Patentschutz geben.

Eigentlich sind das Selbstverständlichkeiten.

Der massive Widerstand z. B. gegen das Patent der Schrumpeltomate (EP1211926) oder das Brokkoli-Patent zeigt auch, dass eine breite Mehrheit in der Bevölkerung das so sieht.

Es geht uns aber nicht nur um das Grundprinzip, dass Natur und ihre Eigenschaften nicht von Menschen erfunden also auch nicht patentiert werden kann. Sondern unsere Ablehnung von Biopatenten ist auch mit ihren gesellschaftlichen Risiken begründet. Denn es geht um die Abwägung zwischen Schutzinteressen Einzelner auf der einen und dem Schutz der Interessen der Gesellschaft auf der anderen Seite.

Aus dieser gesellschaftspolitischen Sicht halten wir Patente auf Leben weder für ethisch noch sozio-ökonomisch oder ökologisch verantwortbar. So gefährden sie das Recht auf Nahrung und die Ernährungssouveränität.

Ein Beispiel dafür ist Teff, eine Zwerghirse, die seit über 5.000 Jahren vor allem in Äthiopien angebaut wird, aber auch in anderen afrikanischen Ländern, in den USA, Indien und Australien wächst. Das Patent einer niederländischen Firma schützt die Verarbeitung von Teff-Mehlen in Europa und den USA. Mit ihm gebackenes Brot, Kekse oder Kuchen dürfen nicht kommerziell vertrieben werden. Die Nutzung dieser trockenheitsverträglichen afrikanischen Pflanzenart für gesunde Nahrungsmittel liegt damit allein in der Hand des Niederländischen Unternehmens. Das ist absurd.

Biopatente bedrohen die biologische Vielfalt, denn sie verstärken den Trend, dass in intensiv genutzten Landwirtschaftsregionen immer weniger Pflanzensorten und Tierrassen genutzt werden.

Biopatente stehen den Interessen der Agrarwirtschaft entgegen. Zum Beispiel, weil sie das uralte Nachbauprivileg der Landwirte verletzen.

Biopatente bedrohen die Forschungsfreiheit, weil zum Beispiel Material von gentechnisch veränderten Pflanzen nicht zur Verfügung gestellt wird, auch nicht für Risikoforschung.

Biopiraterie wird sogar erst richtig wirtschaftlich attraktiv mit der Aussicht auf die Biopatentierung.

Gerade weil das alles auch kaum strittig ist, sind Biopatente in der konventionellen Zucht ja eigentlich auch verboten. Aber eben nur „eigentlich“. Denn der strategische Vorteil, den gerade Biopatente im Lebensmittelbereich bieten, macht die Branche sehr erfinderisch bei der Umdeutung der Definition von Biopatenten.

Und leider können sie sich offensichtlich auf gesetzliche Grundlagen mit interpretierbaren und lückenhaften Regeln stützen, die fahrlässig oder wissentlich beschlossen wurden.

So werden z. B. immer noch Patente für konventionelle Züchtungsmethoden erlassen. Genau heute werden zwei Patente auf Pflanzen erteilt: Patentiert werden Sonnenblumen (Dupont), sowie Paprika und Pfeffer (Monsanto). Beides konventionelle Züchtung. Das ist inakzeptabel!

Leider stehen einem weitreichenden Verbot von Biopatenten nicht nur das derzeitige europäische Patentrecht im Weg, sondern auch internationale Handelsabkommen, beispielsweise mit den USA.

Selbst wenn wir uns also in der Bundesrepublik einig wären, wäre der Weg lang und beschwerlich. Wir sollten ihn trotzdem gehen, denn die Regeln wurden von Menschen beschlossen, also können sie auch geändert werden. Und sie müssen aus Sicht der LINKEN auch geändert werden, wenn wir uns die Entwicklung in den vergangenen Jahren ansehen.

Immer weitreichendere Biopatente wurden beantragt und leider auch genehmigt.

Erinnert sei z. B. an das Sonnenblumen-Patent. Für eine konventionell gezüchtete Sonnenblume wurden das Öl, das Saatgut, die Pflanzen und deren Nachkommen patentiert. Selbst die Verwendung des Öls in der Lebensmittelkette fiel unter das Patent.

Angesichts einer solchen Entwicklung sehen wir dringenden Handlungsbedarf.

Das heutige Symposium stellt die Frage: Wie passen Bio-Patente und die Landwirtschaft zusammen?

Aus Sicht der LINKEN heißt die Antwort: Gar nicht! Weil wir 2 Risiken sehen:

  1. Biopatente verhindern Teilhabe und Zugang
  2. Biopatente behindern den Wissenstransfer

Ich möchte das kurz erläutern.

Patentinhaberinnen und Patentinhaber können z. B. eine komplette Wertschöpfungskette – vom Acker bis zum Teller – beherrschen und die Nutzung beschränken, sich teuer bezahlen lassen oder ganz verweigern. Dies wirkt sich schon heute auf Anbau von Nutzpflanzen, die Verarbeitung von Ernteprodukten sowie Forschung und Züchtung von Nutztieren oder Nutzpflanzen aus.

Die Inhaber von Biopatenten sind oft marktbeherrschende Agrarkonzerne, die sich auf wenige Rassen oder Sorten konzentrieren, die eine schnelle und hohe Kapitalrendite versprechen. Das verengt die genetische Vielfalt auf dem Acker oder im Stall. Bei der Agro-Gentechnik ist dieser Effekt besonders deutlich und systematisch.

Lassen sich Landwirtinnen und Landwirte darauf ein, nehmen sie ihre Abhängigkeit von den großen Saatgut-Konzernen billigend in Kauf, die vor allem wirtschaftliche Eigeninteressen verfolgen.

Ein Beispiel von den Philippinen: Die Bäuerinnen und Bauern müssen für das moderne Saatgut Kredite aufnehmen, die zwischen 25 – 50 Prozent verzinst werden. Eine Armutsfalle, vor der selbst kurzzeitig steigende Erträge nicht schützen würden.

Die Dokumentation „Das Saatgutkartell auf dem Vormarsch“ beschreibt eindrücklich diesen Vorgang und den skrupellosen Griff der Agrarkonzerne nach Biopatenten.

Die über 290 Biopatentanträge für Pflanzen und 150 für Tiere, die allein 2011 beim Europäischen Patentamt eingegangen sind, sprechen eine deutliche Sprache. 65 Patente auf Tiere wurden erteilt.

Dem Bündnis „Kein Patent auf Leben“ gebührt an dieser Stelle großer Dank. Seit zwanzig Jahren schauen sie im öffentlichen Interesse dem Patentamt kritisch auf die Finger. Ohne sie würden wir manche riskante Biopatentanträge gar nicht kennen.

Wir werden sehr genau beobachten, ob das Biopatent-Monitoring im Geschäftsbereich des Bundesagrarministeriums genauso kritisch im Interesse der Gesellschaft arbeitet!

Aber nicht nur die Zahl der Patentanmeldungen sehen wir problematisch, sondern auch ihre Reichweite. Biopatente können vom Futtermittel über das Tier oder die Pflanze bis hin zu den Produkten wie Fleisch, Milch oder Mehl reichen.

Ein gutes Beispiel dafür ist das so genannte Schweinezuchtpatent. Es schützt ein Verfahren zur Zuchtauswahl von Schweinen mit einer Nachweismethode für bestimmte natürliche Eigenschaften. Das Patent umfasst auch die Nachkommen dieser Zuchttiere. Das Patent wurde zwar unterdessen aufgrund der massiven Proteste widerrufen, aber das Risiko solcher Patentierungen besteht weiter.

Manche halten die Aussicht, dass ein Patent vom Acker bis zum Teller reicht und in der Hand eines Agrarkonzerns liegt, für eine unrealistische Horrorvision. Für andere ist damit die Entwicklung nur konsequent zu Ende gedacht. Ich denke, allein das Risiko würde gesetzliche Schutzmaßnahmen begründen.

Aber wir haben bereits heute die Situation, dass nur zwei Konzerne über 50% der in der EU registrierten Tomaten-, Paprika- oder Blumenkohlsorten besitzen. Jeder zweite Blumenkohl gehört heute Monsanto. Eine so dominierende Position von Konzernen kann gerade bei Lebensmitteln nicht hingenommen werden.

Biopatente behindern aber auch den Wissenstransfer. Sie begrenzen damit unter anderem auch den so wichtigen züchterischen Fortschritt. Darauf hat heute auch der Deutsche Bauernverband noch einmal aufmerksam gemacht.

Über Biopatente kann auch der Zugang zu wichtigen Tier- und Pflanzenressourcen versperrt werden. Früher war es Ehrensache, wissenschaftliche Erkenntnisse so schnell wie möglich zu publizieren und damit zur öffentlichen Diskussion zu stellen und nutzbar zu machen. Erst Recht, wenn es sich um Erkenntniss handelt, die für die Gesellschaft wichtig sind. Heute dagegen wird immer öfter erst mal die wirtschaftliche Verwertung von Erkenntnissen durch Patentschutz gesichert, bevor Kolleginnen und Kollegen etwas erfahren. Da ein solches Patentschutzverfahren dauert, verzögert sich die Veröffentlichung und damit kommt der Informationsfluss schnell ins Stocken, der für den wissenschaftlichen Fortschritt so notwendig ist.

Die Behauptung, die Möglichkeit zum Wissensschutz durch Biopatente wäre ein Anreiz zur wissenschaftlichen Arbeit ist zumindest bezüglich der Wissenschaft im öffentlichen Interesse nicht belegt. Biopatente sichern die wirtschaftlichen Interessen Einzelner, aber nicht die Interessen der wissenschaftlichen Community. Das ist in vielen Bereichen durchaus legitim. Bei der lebensmittelproduzierenden Agrarwirtschaft ist es das aber aus unserer Sicht ganz sicher nicht.

Die Notwendigkeit der Beschränkung von Biopatenten ist im Bundestag im Grundsatz auch unstrittig. Auch das Europaparlament sieht das so.

Im Bundestag wurde Anfang 2012 ein entsprechender überfraktioneller Antrag einstimmig beschlossen, an dessen Erarbeitung auch ich für die Linksfraktion beteiligt war. Dieses gemeinsame Signal nach Brüssel war uns allen wichtig. Dass DIE LINKE nicht als Einreicherin auf dem Antrag steht, hat nichts mit inhaltlichem Dissens zu tun. Vielmehr verbietet ein Unvereinbarkeitsbeschluss der Unionsfraktion generell gemeinsame Anträge im Bundestag mit der Linksfraktion. Das ist zwar politischer Kindergarten, vordemokratisch und eine Missachtung unserer Wählerinnen und Wähler.

Weil uns die gemeinsame Botschaft aber wichtig war, haben wir dem Antrag trotzdem zugestimmt. Die Kompromisse im Antragstext sind uns allerdings nicht leicht gefallen. Beispielsweise fehlt ein kritischer Bezug auf die Agro-Gentechnik und die strittige Finanzierung des Europäischen Patentamtes (EPA).

Deshalb haben wir parallel einen eigenen Antrag zur Abstimmung gestellt, in dem wir das weitreichende Verbot der Patentierung von Leben fordern. Dazu müssen übrigens auch internationale Vereinbarungen neu verhandelt werden, wie beispielsweise das TRIPS-Abkommen über die geistigen Eigentumsrechte. Die Änderungen müssten auch im deutschen Patentgesetz übernommen werden.

Darüber hinaus fordern wir eine unabhängige Finanzierung des Europäischen Patentamtes. In der engen Verknüpfung der finanziellen Quellen mit den Antragstellern für Biopatente sehen wir Interessenskonflikte, die gerade im Bereich Lebensmittel ausgeschlossen werden müssen.

Wichtig ist uns auch die Prozesskostenhilfe. Sie muss eine rechtliche Überprüfung der Zulassung eines Patentes sichern. Die soziale Situation von Betroffenen darf nicht darüber entscheiden, ob sie sich gegen Patente wehren können oder nicht.

Ich komme zum Schluss: DIE LINKE fordert einen Stopp der Patentierung von Pflanzen und Tieren bis im Europäischen Patentgesetz Regeln verankert sind, mit denen Biopatente verhindert werden können. Darum steht in unserem Entwurf des Bundestagswahlprogamms: Biopatente müssen verboten werden.

Ich wünsche ein interessantes und aufschlussreiches Symposium.