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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Tackmann wills wissen:

Die agrarpolitische Sprecherin fragt mündlich nach naturschutzrelevanten Optionen zur künftigen Bombodrom-Nutzung und zur Novellierung der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung, die auch die Mastkaninchen mit berücksichtigt

Tackmann will’s wissen:

Jeden Monat können die Abgeordneten des Bundestages vier Fragen an die Bundesregierung stellen. Davon macht Kirsten Tackmann stets Gebrauch. Die agrarpolitische Sprecherin fragte am 21.01.11 danach, wieviele Dioxin belastete Futterlieferungen an Kleinverbraucher bekannt sind:

Tackmann will's wissen:

Jeden Monat können die Abgeordneten des Bundestages vier Fragen an die Bundesregierung stellen. Davon macht Kirsten Tackmann stets Gebrauch. Die agrarpolitische Sprecherin fragte am 21.01.11 danach, wieviele Dioxin belastete Futterlieferungen an Kleinverbraucher bekannt sind:

Tackmann wills wissen:

Jeden Monat können die Abgeordneten des Bundestages vier Fragen an die Bundesregierung stellen. Davon macht Kirsten Tackmann stets Gebrauch. Die agrarpolitische Sprecherin fragte am 06.01.11 danach, danach wie vielen Alteiteigentümerinnen und Alteigentümern nach der Würdigkeitsprüfung der bevorzugte Flächerwerb verweigert wurde

Tackmann wills wissen:

Jeden Monat können die Abgeordneten des Bundestages vier Fragen an die Bundesregierung stellen. Davon macht Kirsten Tackmann stets Gebrauch. Die agrarpolitische Sprecherin fragte am 02.12.2010 nach den Auswirkungen des Zweiten Flächenerwerbsänderungsgesetz für Ostdeutschland

Tackmann wills wissen:

Mündliche Fragen an die Bundesregierung für die Fragestunde am 01.12.2010 nach Steuern für Transaktionen mit Nahrungsmitteln oder Agrarrohstoffen und Verfahren bezüglich §19 Grundstücksverkehrsgesetz