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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Der Schutz vor Überfischung gehört auch in der Tiefsee nach wie vor auf die Agenda der EU-Meerespolitik. Es ist gut, dass auch die Bundesregierung dieses wichtige Anliegen unterstützt und sich für eine rasche Behandlung einer neuen Verordnung zur Bewirtschaftung von Tiefseearten im EU-Rat einsetzen will“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat die Kleine Anfrage „Schutz der Tiefsee vor Überfischung“ auf Bundestagsdrucksache 18/2718 eingereicht und der Bundesregierung 17 Fragen zur Thematik gestellt.

Dr. Kirsten Tackmann weiter: „Unabhängig davon, dass laut der Antwort der Bundesregierung die deutsche Fischflotte in den besonders sensiblen Bereichen unter 600 m selbst nicht aktiv fängt, hat auch Deutschland eine große Verantwortung beim Schutz der Tiefsee. Ich begrüße, dass die Bundesregierung einige wichtige Ziele grundsätzlich unterstützt, z. B. eine Tiefenbegrenzung der Fangmethoden, eine vorgelagerte Prüfung der Umweltverträglichkeit bestimmter Fischereiaktivitäten, das Verbot von Tiefseeschlepp- und –stellnetzen sowie die Vorschläge des Europäischen Parlaments zur Reduzierung unerwünschter Beifänge. DIE LINKE wird weiter darauf drängen, dass diese Anliegen zügig umgesetzt werden.“

Zum Hintergrund:

Unter Tiefseefischerei wird eine Fischerei unterhalb von 400 Metern verstanden. Die Tiefsee ist ein besonders sensibles Ökosystem. Dort wirken sich nicht nachhaltige Fangmethoden noch weit verheerender aus, als in anderen Meeresregionen. Gefischt wird mit Langleinen, Stellnetzen oder mit Schleppnetzen, die entweder frei im Meer oder über den Meeresgrund gezogen werden. Dabei droht die Gefahr, dass der Meeresboden samt seiner Bewohner zerstört wird. Daher ist es notwendig, eine tiefenbezogene Begrenzung von Bodenschleppnetzen einzuführen. Viele Umweltverbände fordern eine stufenweise Einführung eines Verbots von Tiefseeschleppnetzen unterhalb von 800 oder besser noch unterhalb von 600 Metern.

Deutsche Fischereiboote haben in den Jahren 2009 bis 2012 über 1.300 Tonnen Meereslebewesen aus der Tiefsee gefangen. Dabei handelte es sich nach Angaben der Bundesregierung hauptsächlich um Tiefseekrabben und Goldlachse.

 

Hier finden Sie die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Schutz der Tiefsee vor Überfischung“, Drucksache Nr. 18/2718.