Dr. Kirsten Tackmann weiter: „Unabhängig davon, dass laut der Antwort der Bundesregierung die deutsche Fischflotte in den besonders sensiblen Bereichen unter 600 m selbst nicht aktiv fängt, hat auch Deutschland eine große Verantwortung beim Schutz der Tiefsee. Ich begrüße, dass die Bundesregierung einige wichtige Ziele grundsätzlich unterstützt, z. B. eine Tiefenbegrenzung der Fangmethoden, eine vorgelagerte Prüfung der Umweltverträglichkeit bestimmter Fischereiaktivitäten, das Verbot von Tiefseeschlepp- und –stellnetzen sowie die Vorschläge des Europäischen Parlaments zur Reduzierung unerwünschter Beifänge. DIE LINKE wird weiter darauf drängen, dass diese Anliegen zügig umgesetzt werden.“
Zum Hintergrund:
Unter Tiefseefischerei wird eine Fischerei unterhalb von 400 Metern verstanden. Die Tiefsee ist ein besonders sensibles Ökosystem. Dort wirken sich nicht nachhaltige Fangmethoden noch weit verheerender aus, als in anderen Meeresregionen. Gefischt wird mit Langleinen, Stellnetzen oder mit Schleppnetzen, die entweder frei im Meer oder über den Meeresgrund gezogen werden. Dabei droht die Gefahr, dass der Meeresboden samt seiner Bewohner zerstört wird. Daher ist es notwendig, eine tiefenbezogene Begrenzung von Bodenschleppnetzen einzuführen. Viele Umweltverbände fordern eine stufenweise Einführung eines Verbots von Tiefseeschleppnetzen unterhalb von 800 oder besser noch unterhalb von 600 Metern.
Deutsche Fischereiboote haben in den Jahren 2009 bis 2012 über 1.300 Tonnen Meereslebewesen aus der Tiefsee gefangen. Dabei handelte es sich nach Angaben der Bundesregierung hauptsächlich um Tiefseekrabben und Goldlachse.