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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Rede zu Protokoll. Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes > Drucksache 17/12033 < Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss) > Drucksache 17/12033 <

Der Handel mit Holz und Holzprodukten ist ein internationaler Markt. Leider tummeln sich auf ihm viel zu viele schwarze Schafe. Sie lassen Holz in Schutzgebieten einschlagen und bringen dieses illegale Holz gewinnbringend an die Kundschaft, zum Beispiel in der EU. Illegaler Holzeinschlag ist ein weltweit verbreitetes Problem von großer Bedeutung. Um den illegalen Holzeinschlag aktiv zu bekämpfen, beschloss die EU im Jahr 2003 den FLEGT-Aktionsplan. FLEGT steht für Forest Law Enforcement, Governance and Trade. Diesem unterstützenswerten Vorhaben der EU folgten zwei Verordnungen, die jeweils in nationales Recht umzusetzen sind. Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist die zweite Umsetzung in deutsches Recht und wird ab März 2013 gelten. Wer dann Holz oder Holzprodukte auf den EU-Markt bringt, muss deren legale Quelle nachweisen.

DIE LINKE tritt für eine nachhaltige, also soziale, ökologische und wirtschaftliche Forstwirtschaft ein. Dazu gehört, dass sie selbstverständlich nur in Gebieten erfolgen darf, die für Holznutzung ausgewiesen sind. Nationalparke und andere Juwelen der Artenvielfalt müssen tabu sein. Wir haben uns damals vehement für die FLEGT-Verordnung eingesetzt. Die teilweise von der Forstwirtschaft vorgebrachte Kritik an der Verordnung konnten wir nicht nachvollziehen. Schließlich muss es im Interesse der Forstleute sein, Holz aus illegalen (nicht zu verwechseln mit „nicht nachhaltigen“) Quellen vom Markt zu verbannen. Wichtig ist nun, dass alle EU-Mitgliedstaaten die Verordnung konsequent umsetzen.
Bis Dienstag Nachmittag dieser Woche hätte frau meinen können, dass dieses Gesetzesvorhaben zwischen allen Beteiligten völlig unstrittig ist. Doch leider zerstörte ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen diesen Kompromiss. Union und FDP verwässern damit erneut einen vernünftigen Gesetzentwurf aus dem Hause Aigner. Die Bundesregierung betonte in ihrer Reaktion auf Forderungen des Bundesrates die hohe Bedeutung der Straftatbestände, welche im ursprünglichen Gesetzentwurf aufgeführt waren. Diese seien erforderlich und würden auch von den meisten anderen Mitgliedstaaten mit einem hohen Waldanteil eingeführt. Durch den Änderungsantrag der Koalition sollen nun viel weniger Tatbestände strafbar sein und viel mehr Vergehen nur als Ordnungswidrigkeit bewertet werden. Das widerspricht dem Geist der FLEGT-Verordnung. Anstatt dass die Bundesrepublik Deutschland nun mit gutem Beispiel voran geht, bleibt eine verwässerte nationale Umsetzung übrig. Das ist nicht zufriedenstellend. Ordnungswidrigkeiten sind nicht wirklich abschreckend, finde ich. Die Wirksamkeit des Gesetzes sollte möglichst schnell überprüft und dann ggf. nachgebessert werden.

Was mich sehr verwundert, ist der Umstand, dass die grüne Fraktion dem Gesetzentwurf trotz dieser Verwässerung ihre Zustimmung gibt. Obwohl sie – wie auch die SPD und DIE LINKE – den Änderungsantrag abgelehnt hat, der aber mit Koalitionsmehrheit angenommen wurde. Will man sich „Jamaica-Koalitions-Gedankenspiele“ mit einer Allianz aus CDU/CSU-FDP-GRÜNE offen halten und nimmt es dafür mit dem Waldschutz dann doch nicht ganz so genau?

Das novellierte Holzhandelssicherungsgesetz wird insbesondere die Aufgaben und Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden regeln. Beispielsweise Kontrollmaßnahmen und Beschlagnahmung von Holz, bei dem der begründete Verdacht auf einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht besteht. Darüber hinaus werden der Datenaustausch der beteiligten Behörden sowie Straf- und Bußgeldvorschriften geregelt. Letztere eben nun leider in einer „Light-Version“, obwohl die Bundesregierung betont hat, dass der Straftatbestand erforderlich ist und nicht durch zu viele Ordnungswidrigkeitsbestände aufgeweicht werden sollte. Die Linksfraktion hat den Änderungsantrag abgelehnt und wird sich beim nun aufgeweichten Gesetzentwurf enthalten.

Spannend wird sein, ob die einkalkulierten 50.000 Euro für verdachtsunabhängige Untersuchungen ausreichen werden. Da der Gesetzentwurf im Ausschuss nicht debattiert wurde, konnten wir uns nicht dazu austauschen, ob dieses Budget ausreicht und wie viele Kontrollen damit finanziert werden können.

Lesen Sie die vollständige Debatte zum Holzsicherungsgesetz:  130221_Debatte_Holzhandelssicherungsgesetz_1712033_1712400