Am 10. Dezember 2014 bestätigten die EU-Mitgliedstaaten nun einen von der EU-Kommission in einem Trilog-Prozess ausgehandelten Kompromiss zu den nationalen Anbauverboten gentechnisch veränderter Pflanzen. Dieser muss noch vom Europaparlament angenommen werden, dessen Umweltausschuss den Kompromiss am 17. Dezember 2014 bereits befürwortete.
Die Linksfraktion fragt die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage „Nationale Gentechnik-Anbauverbote“ zu den Auswirkungen des Kompromisses.
Hier geht es zum Text der Kleinen Anfrage „Nationale Gentechnik_Anbauverbote„.
Lesen Sie hier die Antwort der Bundesregierung: 150112_KleineA_18-03638