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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Netzbetreiber stellen Rückforderung für EEG-Vergütungen an Landwirtinnen und Landwirte in Schleswig-Holstein. Die Bauern hätten ihre Solaranlagen in Betrieb genommen, ohne sie den Netzbetreibern vorschriftsmäßig zu melden. Die bislang gezahlte EEG-Vergütung sei somit unrechtmäßig. Durch diesen Formfehler würde einzelne Landwirtinnnen und Landwirte extrem belastet. DIE LINKE fragt, ob dies rechtmäßig und angemessen ist sowie nach dem Umfang des Sachverhaltes.

Statt der sonst üblichen Vergütung in der Höhe von etwa 10 bis 19 Cent (ct), je nach Inbetriebnahmedatum, pro Kilowattstunde (kWh) wolle der Netzbetreiber nur den Börsenstrompreis von 3 bis 5 ct/kWh zahlen. Diese Zahlung reiche für die Finanzierung der Anlage nicht aus, einige Betreiber ständen vor dem Ruin. Dazu befragt die Linksfraktion die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage „Rückforderungen von Netzbetreibern an landwirtschaftliche Betriebe“.

Hier die Antwort der Bundesregierung: Rückforderungen von Netzbetreibern an landwirtschaftliche Betriebe