Statt der sonst üblichen Vergütung in der Höhe von etwa 10 bis 19 Cent (ct), je nach Inbetriebnahmedatum, pro Kilowattstunde (kWh) wolle der Netzbetreiber nur den Börsenstrompreis von 3 bis 5 ct/kWh zahlen. Diese Zahlung reiche für die Finanzierung der Anlage nicht aus, einige Betreiber ständen vor dem Ruin. Dazu befragt die Linksfraktion die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage „Rückforderungen von Netzbetreibern an landwirtschaftliche Betriebe“.
Hier die Antwort der Bundesregierung: Rückforderungen von Netzbetreibern an landwirtschaftliche Betriebe