„Auch über ein Jahr nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Thema Kükentötung ist die Koalition nicht wirklich weiter. Dabei hatte das Gericht das unverzügliche Ende dieser Praxis entschieden, weil allein wirtschaftliche Gründe nicht dem Staatsziel Tierschutz entsprechen. Wenn die Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage betont, der Prozess sei ‚durch die Branche zu vollziehen‘ ignoriert sie ihre eigene Verantwortung dafür, dass Gesetze auch eingehalten werden. Die Behauptung der Bundesregierung, die Lösung sei die Geschlechtsbestimmung im Ei ist im Alltag gescheitert, war aber die Grundlage, dass das Gericht überhaupt noch eine Galgenfrist eingeräumt hat. Als LINKE kritisieren wir seit Langem, dass technische Lösungen keine sinnvolle Strategie sind, sondern das Problem bestenfalls vertagen. Stattdessen liegen wie bei der Ferkelkastration auch hier gleich zwei an sich simple, tierschutzgerechte Lösungen auf der Hand. Entweder die Aufzucht der männlichen Küken von Legelinien erfolgt in so genannten Bruderhahn-Initiativen, querfinanziert durch einen geringen Aufpreis bei den Eiern. Oder mit Zwei-Nutzungsrassen, bei denen das Problem gar nicht erst auftritt, weil Eier- und Fleischleistung ausgewogen sind. Leider setzen Bundesregierung und Koalition immer wieder auf technische Scheinlösungen Neuerungen statt die Ursachen der Probleme zu beseitigen: das Geschäftsmodell von Tönnies und Co. auf Kosten von Menschen und Tieren beenden.“, so Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Schriftliche Frage zum Fortschritt beim Ende des Kükentötens.
Dr. Kirsten Tackmann weiter:
„Dass die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf ankündigt begrüßt DIE LINKE als – wenn auch sehr flache – Lernkurve der Erkenntnis, dass freiwillig wenig passiert und weiter viele Küken auf dem Altar der Marktgläubigkeit geopfert werden. Eine zukunftsfähige Tierhaltung braucht Anreizmodelle, die wirklich tierschutzgerecht sind.“
Hier finden Sie die Antwort auf die Schriftliche Frage 6/479.