Dr. Kirsten Tackmann weiter:
„Nach Angaben der Bundestierärztekammer werden jährlich 180.000 trächtige Rinder geschlachtet. Das bedeutet einen tausendfachen, qualvollen Erstickungstod für ihre noch ungeborenen Feten. Schuld ist eine Regelungslücke: Das Tierschutzgesetz gilt nicht für ungeborene Nutztiere. Das muss dringend geändert werden! Trächtige Kühe dürfen nicht regulär auf dem Schlachthof landen!
Immerhin hat die Bundesregierung erkannt, dass das Schlachten trächtiger Rinder nicht weiter akzeptiert werden darf. Das Agrarministerium räumt ein, dass es sich nicht um wenige Einzelfälle handelt. Zusammen mit drei anderen EU-Mitgliedstaaten ist Bundesagrarminister Schmidt aktiv geworden. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ist zu einer Stellungnahme aufgefordert worden. Das ist die Voraussetzung für eine Änderung der EU-Verordnung 1099/2009. Danach können Mitgliedstaaten keine nationalen Regelungen erlassen, um das Töten der Feten auf dem Schlachthof zu verbieten. Also muss vorerst dafür gesorgt werden, dass trächtige Rinder den Agrarbetrieb erst gar nicht verlassen. Denn trotz der Suche nach einer EU-Lösung darf Minister Schmidt nicht aus den Augen verlieren auch nationale Lösungen voran zu bringen.“
Berlin, 21.09.2015
Hier die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage.