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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Die erste Frage im September nimmt noch einmal die Obergrenzen für Tierhaltungsanlagen ins Visier. Die Antwort wird von Kirsten Tackmann wie folgt kommentiert:

1. Frage zur schriftlichen Beantwortung, Monat September 2015

Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus den tierschutz- und agrarpolitischen Diskussionen der vergangenen zwölf Monate (bspw. „Eine Frage der Haltung“ vom BMEL oder das Nutztiergutachten des Wissenschaftlichen Beirates für Agrarpolitik beim BMEL) hinsichtlich der Notwendigkeit, Obergrenzen für Tierhaltungsanlagen sowohl pro Standort als auch pro Region festzulegen?

Hier die Antwort der Bundesregierung: 150910_SchA_Bestandsobergrenzen