1. Frage zur schriftlichen Beantwortung, Monat September 2015
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus den tierschutz- und agrarpolitischen Diskussionen der vergangenen zwölf Monate (bspw. „Eine Frage der Haltung“ vom BMEL oder das Nutztiergutachten des Wissenschaftlichen Beirates für Agrarpolitik beim BMEL) hinsichtlich der Notwendigkeit, Obergrenzen für Tierhaltungsanlagen sowohl pro Standort als auch pro Region festzulegen?
Hier die Antwort der Bundesregierung: 150910_SchA_Bestandsobergrenzen