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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

In der zweiten schriftlichen Frage an die Bundesregierung im Monat Februar fragt Dr. Kirsten Tackmann wie diese politisch die unerwünschte Konzentration beim landwirtschaftlichen Bodeneigentum verhindern will.

Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus dem im Januar 2015 vom Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) vorgelegten Gutachten zur Verhinderung unerwünschter Konzentrationsprozesse beim landwirtschaftlichen Bodeneigentum, und wird sie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bodenrechts einbringen, damit der Erwerb von Anteilen an landwirtschaftlichen Gesellschaften unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden kann, wenn durch den Anteilserwerb eine wesentliche Einflussnahme auf den Betrieb und die Bodenbewirtschaftung erfolgen würde?

Die Antwort der Bundesregierung: 150223_SchA_BLG