Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus dem im Januar 2015 vom Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) vorgelegten Gutachten zur Verhinderung unerwünschter Konzentrationsprozesse beim landwirtschaftlichen Bodeneigentum, und wird sie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bodenrechts einbringen, damit der Erwerb von Anteilen an landwirtschaftlichen Gesellschaften unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden kann, wenn durch den Anteilserwerb eine wesentliche Einflussnahme auf den Betrieb und die Bodenbewirtschaftung erfolgen würde?
Die Antwort der Bundesregierung: 150223_SchA_BLG