4. Frage zur schriftlichen Beantwortung, Monat Januar 2015
Hält die Bundesregierung die im Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes (BMEL-Entwurf vom 4.6.2015) angedachte Einführung eines „Anbauausschusses“ (§16k), angesichts der Verfassungsbedenken (vgl. Studie von Prof. Dr. Dr. Boehme-Neßler von der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg), im Zusammenhang mit der Expertenkommission für das Fracking, für verfassungskonform und wieso hält sie weiterhin an einer Bundesländerlösung, anstatt einer bundeseinheitlichen Lösung der Anbauverbote und –einschränkungen (§16g) fest?
Auf die Antwort der Bundesregierung reagierte Kirsten Tackmann mit einer entsprechenden Pressemitteilung.