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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

In der vierten schriftlichen Frage im Monat Juni fragt Kirsten Tackmann nach der Verfassungskonformität der Einführung eines Anbauausschusses sowie dem Grund für eine Bundesländer-Lösung. Lesen Sie die Antwort der Bundesregierung.

4. Frage zur schriftlichen Beantwortung, Monat Januar 2015

Hält die Bundesregierung die im Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes (BMEL-Entwurf vom 4.6.2015) angedachte Einführung eines „Anbauausschusses“ (§16k), angesichts der Verfassungsbedenken (vgl. Studie von Prof. Dr. Dr. Boehme-Neßler von der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg), im Zusammenhang mit der Expertenkommission für das Fracking, für verfassungskonform und wieso hält sie weiterhin an einer Bundesländerlösung, anstatt einer bundeseinheitlichen Lösung der Anbauverbote und –einschränkungen (§16g) fest?

Auf die Antwort der Bundesregierung reagierte Kirsten Tackmann mit einer entsprechenden Pressemitteilung.