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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Die zweite Frage im November bezieht sich auf den Einsatz von Herdenschutzhunden.

Bis wann wird die Bundesregierung den § 4 der Tierschutz-Hundeverordnung in der Fassung vom 12.12.2013 so ändern, dass die für den Einsatz von Herdenschutzhunden erforderliche Ausnahme in Bezug auf die „Anforderungen an das Halten im Freien“ rechtlich abgesichert ist?

Hier die Antwort der Bundesregierung: 151112_SchA_TierschutzhundeVO