Bis wann wird die Bundesregierung den § 4 der Tierschutz-Hundeverordnung in der Fassung vom 12.12.2013 so ändern, dass die für den Einsatz von Herdenschutzhunden erforderliche Ausnahme in Bezug auf die „Anforderungen an das Halten im Freien“ rechtlich abgesichert ist?
Hier die Antwort der Bundesregierung: 151112_SchA_TierschutzhundeVO