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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Mündliche Fragen zum TOP: Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten.
1. Frage:
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Minister, für Ihre Ausführungen. Sie wissen ja, dass ich mich mit diesem Thema schon lange auch auf verschiedenen Ebenen befasse. Schließlich drohen diese Probleme schon seit längerer Zeit auf uns zuzukommen. Wir haben im Baltikum unterdessen eine endemische Situation, so wie ich das einschätze. Das heißt also, es wäre gut, wenn wir uns spätestens jetzt vorbereiteten. Es ist natürlich schade, dass wir diese Verordnung jetzt im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens dem Bundesrat vorlegen.

Ich hätte mir schon gewünscht, dass wir über das eine oder andere länger hätten diskutieren können. Meine Frage bezieht sich im Zusammenhang mit der Reduktion des Schwarzwildes auf den Tierschutz und die Waidgerechtigkeit. Ich bin mit Ihnen einer Meinung, dass wir endlich etwas tun müssen, wobei ich noch lieber präventiv tätig wäre. Wir hätten längst über die historisch hohen Schwarzwildbestände und die Ursachen dafür reden müssen. Aber diesen Bestand müssen wir jetzt tatsächlich reduzieren. Wie stellen Sie sich denn eine waidgerechte und tierschutzgerechte Jagd vor, wenn Sie jetzt die Jagdzeiten vollständig aufheben, wenn also auch führende Bachen geschossen werden dürfen und Ähnliches geschehen darf?

Antwort der BuReg.:

Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Ich habe es halt mal versucht. – Frau Kollegin Tackmann, Sie wissen, dass es nicht erst jetzt mein Bestreben ist, die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zu intensivieren. Die Bekämpfung hat auch vorher stattgefunden. Wir sind darüber mit anderen im engen Austausch. Wir haben bereits vor zwei Jahren im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem polnischen Kollegen sehr viel unternommen. In der Tat macht uns die endemische Situation vor allem in den baltischen Staaten Sorgen. Wir sind nicht ganz genau über die Entwicklung in der Russischen Fö- deration informiert. Wir haben erfreulicherweise jetzt aus Weißrussland mehr Informationen bekommen. Zum Thema Tierschutz. Ich habe die Drückjagden angesprochen, ich habe den Elterntierschutz angesprochen. Natürlich müssen wir die Rahmenbedingungen der waidgerechten Jagd beachten. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass es jetzt um notwendige Tierseuchenbekämpfung geht.

 

  1. Frage:

Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Herr Minister, möglicherweise ist das ein Anlass, um über andere Strukturen nachzudenken. Im Land Brandenburg, aus dem ich komme, gibt es im Süden einen Bestand von 60 000 Schweinen an einem Standort. Stellen wir uns vor, dass dieser Standort wegen der Afrikanischen Schweinepest auf einmal in einer Restriktionszone liegt. Dann werden wir wahrscheinlich nicht umhinkommen, den gesamten Bestand zu töten. Ist es nicht an der Zeit, einmal ernsthaft darüber nachzudenken, ob solche Megaställe nicht der Vergangenheit angehören sollten und ob unter Aspekten der Tierseuchenbekämpfung nicht Regionen mit sehr dichtem Tierbestand als auch solche riesengroßen Bestände vermieden werden sollten? Das ist einfach sehr schwierig in einer Tierseuchensituation zu händeln. Ich glaube zudem, dass die in Rede stehenden Maßnahmen ethisch nicht mehr vertretbar sind. Deswegen lautet meine Frage: Müssen wir nicht auch über Strukturen bei den Tierbeständen nachdenken?

Antwort der BuReg.:

Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Liebe Frau Kollegin, lassen Sie uns bitte das eine mit dem anderen nicht so vermengen, dass wir die eigentliche Thematik nicht mehr im Blick haben. Bei der in Rede stehenden Verordnung geht es in erster Linie darum, Biohygienemaßnahmen umzusetzen. Wie wir von der EU-Kommission wissen, war die Umsetzung von Biohygienemaßnahmen beispielsweise in Polen aufgrund der dort vorherrschenden relativ kleinen Bestände im Rahmen der Subsistenzwirtschaft eher schwierig. Ich glaube also nicht, dass dies in diesem Fall das eigentliche Thema ist. Zu den Konsequenzen auch in ökonomischer Hinsicht, die Sie angedeutet haben, nämlich in einer solchen Bundesminister Christian Schmidt (Fürth) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. Februar 2018 1013 (A) (C) (B) (D) Zone alle Tiere keulen zu müssen, mag sicherlich jeder bei uns nur sagen: Gott behüte, dass wir in eine solche Situation kommen! – Wir kennen entsprechende Bilder im Zuge der Europäischen Schweinepest.

 

  1. Frage

Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Vielen Dank. – Wir sind uns sicherlich einig in der Hofnung, dass der Kelch an uns vorbeigeht. Aber für den Fall der Fälle ist es wichtig, jetzt über die Dinge zu reden, die dann wichtig sind und die dann funktionieren müssen. Wir werden auch auf Amtshilfe von Tierärzten, von niedergelassenen Tierärzten beispielsweise, zurückgreifen müssen. Deswegen meine Frage: Wie hat der Bund da Vorsorge getrofen? Ist das sowohl fnanziell als auch rechtlich so geregelt, dass es nahtlos funktioniert und nicht erst dann darüber diskutiert werden muss, wie man das regelt?

Antwort der BuReg.:

Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Vielen Dank. – Frau Kollegin Tackmann, Sie beschreiben mit Ihrer Frage – wenn Sie mir gestatten, das zu sagen, ohne dass ich die Frage bewerten will – genau das Dilemma, das der Bund hat. Die Zuständigkeit für die Tierseuchenbekämpfung ist in einem gewissen Rahmen beim Bund, aber ganz überwiegend bei den Ländern. Der Föderalismus ist eine wunderbare Angelegenheit – ich unterstütze und verteidige ihn, wo immer es geht –, bedeutet aber eine stärkere Herausforderung bei der Koordination. Miteinander zu sprechen, miteinander zu entscheiden und im Krisenfall dann auch zügig entscheiden zu können, das ist die Herausforderung, die Sie mit Ihrer Frage – so interpretiere ich sie – beschreiben. Deswegen gibt es auch die gemeinsamen Übungen und den Versuch, festzustellen, wo es Schwachstellen gibt. Wir hatten im letzten Jahr das Thema Fipronil, wo sich das sozusagen im negativen Sinne wunderbar nachvollziehen ließ. Dankenswerterweise konnten wir daraus Schlüsse für die zukünftige Aufstellung von Bund und Ländern, aber auch der Europäischen Union bei der Tierseuchenbekämpfung ziehen. Gerade heute habe ich Präsident Dr. Wolfgang Schäuble 1016 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. Februar 2018 (A) (C) (B) (D) unseren neuen Chief Ofcer für solche riskanten Fälle mit installiert.