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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

In der Befragung zum Agrarpolitischen Bericht 2015 hakt Tackmann beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft nach, wie die Bundesregierung die Produktionsgrundlage Boden für die regionale Landwirtschaft abzusichern gedenkt. Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, antwortet.

Vielen Dank, Herr Minister. ‑ Wir hatten vorhin im Ausschuss Gelegenheit, das eine oder andere Thema zu erörtern. Leider konnten wir den Agrarpolitischen Bericht noch nicht lesen, weil er uns erst wenige Stunden vorliegt.

Sie haben im Ausschuss sehr ausführlich darauf hingewiesen, dass das Thema „Boden“ eine entscheidende Rolle spielt. Wenn wir gerade regionale Landwirtschaft, also ortsansässige Betriebe stärken wollen, dann ist es besonders wichtig, ihnen die Produktionsgrundlage Boden nicht zu entziehen bzw. finanzierbar zu machen. Sie haben dargelegt, dass es eine sehr starke Preisentwicklung gegeben hat und dass viele Pacht- und Bodenpreise durch landwirtschaftliche Arbeit allein nicht mehr bezahlbar sind. Es wird über verschiedene Vorschläge, wie man das ändern kann, diskutiert. Aber weder im Leitbild noch in den politischen Zielen äußern Sie sich dazu. Deshalb möchte ich Ihnen jetzt die Gelegenheit geben, auszuführen, was die Bundesregierung gedenkt zu tun, damit sich diese Situation ändert.

Die Antwort von Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft:

Vielen Dank, Frau Kollegin Tackmann. – Die Beschreibung des Problems finden Sie in den Anlagen des Agrarberichts. Ich will Ihnen die wichtigsten Punkte kurz nennen. Die Bodenpreise sowohl für Erwerb als auch für Pacht sind dramatisch gestiegen, und zwar in den neuen Bundesländern und in den alten Bundesländern. Wir werden die Vergabestruktur in Bezug auf die in Bundeseigentum befindlichen Flächen, die landwirtschaftlich genutzt werden – das sind im Wesentlichen die BVVG-Flächen – anpassen müssen, um gerade jene zu unterstützen, die neu investieren wollen bzw. die ihren Bereich nach dem Kriterium Regionalität selbst bewirtschaften wollen. Wir werden das im Rahmen dessen, was das Verfassungsrecht uns erlaubt, auch tun. Die Bund-Länder-Kommission hat dazu einen entsprechenden Bericht vorgelegt, der eine Reihe von Ansätzen beinhaltet, die ich jetzt im Einzelnen nicht aufzählen kann.

Die gesamte Debatte in Bild und Ton sowie als Dokument.