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In vielen Brütereien wird selbst die Entscheidung über Leben und Tod durch den Preis beantwortet. Geringere Fleischleistung und die geschlechtsbedingte Unfähigkeit zum Eierlegen ist das alltägliche Todesurteil für die männlichen Küken der Legelinien.

Laut BMEL betrifft das aktuell jährlich 40 Millionen Küken. Manche werden wenigstens noch verfüttert, der Rest entsorgt. Das ist rentabel und (noch?) gesetzeskonform. Die  vage Formulierung, man dürfe Tieren nicht „ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“ (TierSchG §1) reicht bislang, um Anklagen gegen Profitabilität als vernünftigen Grund abzuweisen. Anfang 2015 scheiterte vor Gericht der Versuch der Landesregierung Nordrhein-Westfalens, das Töten männlicher Küken zu verbieten. Die Forderungen des Bundesrats, die vorgeschlagene gesetzliche Änderung auf Bundesebene zu veranlassen, wies die Bundesregierung ihrerseits Ende vergangenen Jahres ab. Obwohl gleichzeitig Bundesagrarminister Schmidt eine schnelle Behebung dieses Zustands versprochen hatte. Diese Woche setzten die Grünen einen entsprechenden Antrag im Ausschuss auf.

Das BMEL favorisiert einschließlich Förderung die frühzeitige Erkennung des Geschlechts im Ei. „Eier, aus denen sich männliche Küken entwickeln, können daraufhin aussortiert werden. Ein Ausschlüpfen und anschließendes Töten männlicher Küken kann so von vornherein verhindert werden.“ (BMEL, 2015)

Hört sich gut und leicht an, ist es aber nicht. Bereits in meiner Rede zur ersten Lesung des Antrags der Grünen vergangenes Jahr habe ich die Skepsis der LINKEN deutlich gemacht. Weil man zwar die abschreckenden Bilder lebloser, flauschiger Küken vermieden, aber das Problem nicht gelöst hätte.

Viel sinnvoller und tierschutzgerechter wäre die Rückkehr zum Zweinutzungshuhn mit ausgewogener Lege- und Fleischleistung. Das würde auch andere Tierschutzprobleme allzu schnell wachsender und zu schwerer Hähnchen lösen oder vielleicht sogar das Leben der Legehennen verlängern. Selbst große Geflügelzuchtunternehmen bieten längst wieder Zweinutzungshühner an und weiterer Züchtungsfortschritt ist hier ebenso zu erwarten, wie durch die neue Orientierung auf mehr Robustheit.

Ein dritter Lösungsweg ist, die männlichen Küken der Legelinien zu mästen und zu vermarkten. Mit gutem Beispiel geht z.B. die Initiative „Bruderhahn“ voran. Mit 4 Cent plus pro Ei wird das Überleben der Brüder der Hennen querfinanziert.

Natürlich werden dafür neue Vertriebswege und Kennzeichnungen gebraucht. Denn die Erzeugungskosten steigen, wenn pro Tier weniger Eier und weniger Fleisch mit höherem Futteraufwand produziert werden. Kosten, die weder die Verbraucher*innen noch die Erzeugerbetriebe allein tragen sollen. Hier ist die gesamte Wertschöpfungskette gefragt. Der Lebensmitteleinzelhandel muss seinen Teil der Verantwortung übernehmen, die Vermarktung dieser Bruderhähne sichern und faire Erzeugerpreise zahlen. Tierschutz ist schließlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Denn das ist Mitverantwortung des Marktes: das Überleben sichern – für die einheimischen Erzeugerbetriebe ebenso wie für die männlichen Eintagsküken.