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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Spätestens seit vergangene Woche der Bundesrat auf Initiative von Niedersachsen und Nord-Rhein-Westfalen einstimmig beschloss, eine Kameraüberwachung in Schlachthöfen zu fordern, ist das Thema breit in den Medien präsent.

Bereits im vergangenen Jahr sind durch Filmaufnahmen von Aktivist_innen teils schwere Tierschutzvergehen in verschiedenen Schlachthöfen, auch in Brandenburg, öffentlich geworden. Dazu trägt bei, wenn immer schneller und mehr geschlachtet werden muss, damit sich das Schlachtgeschäft rechnet – zumindest für die Eigentümer.

Die Forderung nach einem ethisch verantwortbaren Umgang mit den Schlachttieren ist schnell und von allen ausgesprochen. Die Realität sieht aber anders aus. Deshalb befasste sich auf Antrag der LINKEN der Agrarausschuss des Bundestags mit dem Anliegen des Bundesrats. Wobei die Frage in den Mittelpunkt gestellt wurde, ob es vorwiegend um ein Erkenntnis- oder ein Vollzugsdefizit geht. Also ob Kameraaufnahmen Vorgänge dokumentieren müssen, die die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte nicht sehen, nicht sehen wollen oder nicht sehen sollen? Oder ob die bereits vorhandenen Erkenntnisse der Schlachthoftierärztinnen und Schlachthoftierärzte nicht zu oft ignoriert oder gar unterdrückt werden und damit allzu oft folgenlos bleiben – woran Kameraaufzeichnungen nur bedingt etwas ändern würden. Daneben geht es natürlich auch darum, wie eine solche Kameraüberwachung gegebenenfalls rechtskonform ausgestaltet werden müsste, um die Rechte der Beschäftigten zu sichern.

Dass sich neben den Tierschutzorganisationen auch die Schlachthofkonzerne sehr offen für die Kameraüberwachung aussprechen, zeigt eine sehr ungewöhnliche – um nicht zu sagen merkwürdige – Allianz. DIE LINKE ist zumindest mehrheitlich skeptisch und sieht die Gefahr, dass hier mal wieder eine Scheinlösung als weiße Weste durch Technik diskutiert wird statt die strukturellen Ursachen der Missstände. Gleichzeitig könnte sich diese Debatte als Einfallstour für noch mehr Regelüberwachung erweisen.

Im Entschließungsantrag fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf flächendeckend Videoüberwachung in Schlachthöfen einzuführen. Wie das allerdings erfolgen soll, wer was wann und aus welchem Anlass dann sichtet und viele andere Fragen sind unbeantwortet. Und wenn die Bewertung des Bildmaterials in den gleichen Händen bleibt wie die tierärztlichen Kontrollen aktuell, wird das Problem mit übergeordnetem strukturelle Fehlverhalten nicht gelöst.

Zugrunde liegen den erheblichen Mängeln bei der tiergerechten Schlachtung und Betäubung eine traditionell gewachsene Verflechtung von Tierärzten, Veterinärämtern und Schlachthöfen, bei denen oft betriebswirtschaftliche Abwägungen entscheidend sind. Ein wirklich unabhängiger tierärztlicher Vollzug der tierschutzrechtlichen Regelungen ist angesichts dieser strukturellen Abhängigkeiten offensichtlich schwierig. Es gibt immer wieder Berichte, dass amtliche Tierärzt_innen, die Mängel im Rahmen des Schlachtvorgangs ahnden wollten, von Vorgesetzten keine Unterstützung bekommen haben, manchmal im Gegenteil ausgegrenzt oder gar von Betroffenen bedroht wurden. In vielen Bereichen fehlt es nicht an klaren Regelungen festgesetzt, sondern an einem unabhängigen Kontrollsystem, in dem die Umgehung von sozialen oder tierschutzrechtlichen Standards nicht nur geahndet sondern verhindert wird, dass das auch noch ein Wettbewerbsvorteil wird.

Hinzu kommt, dass die Verfahren bei Tierschutzverletzungen häufig nicht zu einer Verurteilung führen, da die Verfahren aufgrund geringen öffentlichen Interesses eingestellt werden oder sowohl in den Staatsanwaltschaften als auch in der Richterschaft die Kenntnisse für eine angemessene Bewertung fehlen. Das wies auch die explorative Studie des Thünen-Instituts zu „Analyse der Zusammenarbeit zwischen Veterinärämtern und Staatsanwaltschaften bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz“ aus. Deshalb muss die juristische Expertise mit dem Schwerpunkt Tierschutz bundesweit aufgestockt und gezielt gefördert werden.

Es braucht deutlich mehr Konsequenz beim Vollzug und es muss auch sichergestellt werden, dass Tierärztinnen und Tierärzte entsprechend besten Gewissens agieren können ohne in der Ausübung ihres Berufs gefährdet zu werden. Der eigentliche Systemfehler ist der große Druck der kapitalistischen Verwertungslogik und des Strebens nach Maximalprofiten, die sich auch beim Tierschutz Bahn bricht, weshalb DIE LINKE bei ihren Forderungen bleibt, dass wir uns bei der Lebensmittelproduktion viel stärker auf die Versorgung der Region konzentrieren müssen statt den weltweiten Unterbietungswettbewerb gewinnen zu wollen. Das wäre im Sinne des Gemeinwohls und im Sinne der einzelnen Akteure sowie der nötigen Verantwortung für Tiere und Umwelt.