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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

In den Sondierungsgesprächen für Jamaika meinte die Agrar-Chefverhandlerin der CDU/CSU, Julia Klöckner, dass eine Entscheidung zu Glyphosat nicht getroffen werden müsse, weil das ohnehin EU-Sache wäre. Das war ein Ablenkungsmanöver, wie der Alleingang des amtierenden Landwirtschaftsministers Schmidt in Brüssel zeigt.

Nun ist der umstrittene Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Glyphosat,  mit der Entscheidung  am 27. November 2017 im EU-Vermittlungsausschuss für weitere fünf Jahre zugelassen. Nach mehrmaligem Vertagen der Glyphosatentscheidung im eigentlich zuständigen Ständigen Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) war nicht klar, ob Glyphosat nach dem 15. Dezember 2017 noch zugelassen sein würde, denn an dem Tag wäre die bestehende Zulassung ausgelaufen. Eine qualifizierte Mehrheit hatte sich bis dato nicht finden können. Deutschland hatte sich enthalten, weil die Union für, die SPD aber gegen eine erneute Zulassung war. Im EU – Vermittlungsausschuss gab es plötzlich trotzdem eine deutsche Zustimmung. Aus Sicht klar eine Amtsanmaßung des geschäftsführende Landwirtschaftsministers. Die Agrarexpertin der Bundestagsfraktion DIE LINKE Dr. Kirsten Tackmann dazu: „Christian Schmidt hat sich damit wissentlich über demokratische Spielregeln hinweggesetzt. Wie das von mir in Auftrag gegebene Schnellgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zeigt, ist die deutsche Zustimmung dennoch gültig. Das offenbart eine Rechtslücke im System der Europäischen Union. Die Bundesregierung ist nun in der Pflicht, die entstandenen Risiken zu minimieren. Zum Beispiel durch einen unverzüglichen Ausstieg aus der Verwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln. Auch die geschäftsführende Umweltministerium hatte ja maximale Einschränkungen bei der Anwendung von Glyphosat fordert.

Dr. Kirsten Tackmann weiter: „Die Beschränkungen, die Minister Schmidt im Vermittlungsausschuss erreicht haben will, sind windelweich. In den Papieren, die uns aus dem EU-Parlament dazu vorliegen, stehen weder die maximal drei Jahre Verlängerung, die Schmidt in einem Schreiben an den EU – Gesundheitskommissar als Bedingung für eine deutsche Zustimmung stellt, noch von einem geänderten Zulassungsverfahren. Auch fehlen in der Auflistung von schutzbedürftigen Dingen gerade Insekten, die zu Recht als hauptsächliche Opfer der Glyphosatanwendung gelten.

 

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat deshalb am 12. Dezember 2017 einen Antrag ins Plenum eingebracht, in dem sie fordert, bis zum unverzüglichen Glyphosatausstieg endlich die lange geforderten Sofortmaßnahmen zur Risikominimierung zu regeln, die den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt verbessern. So soll die Verwendung von Glyphosat auf öffentlichen Flächen, im privaten, nicht landwirtschaftlichen Raum und bei der Vorerntebehandlung verboten sein. Auch Werbung für glyphosathaltige Produkte und der Verkauf an Menschen ohne Sachkundenachweis sind auszuschließen. Zudem fordert DIE LINKE im Bundestag ein transparentes und unabhängiges Zulassungsverfahren für Wirkstoffe und die Initiierung von Forschungsvorhaben. Hier sind Alternativen zu Glyphosat bei bodenschützenden und erosionsvermeidenden Anbauverfahren gefragt, aber auch Projekte zur Identifizierung von Eintragsquellen des Wirkstoffes in die Lebensmittelkette und der Disposition der Bevölkerung gegenüber Glyphosat.